Geschrieben von huehnchen69 am 09.07.2009, 10:41 Uhr |
Du *musst* gar nicht...
...zu einem bestimmten Zeitpunkt bescheidgeben. Es heisst in den Richtlinien nur man "sollte", sobald man es weiss.
Allerdings kann man, wie manche schon erwaehnten, auch nicht die Schutzbestimmungen in Anspruch nehmen.
Ich habe bei Nr. 2 erst nach der 22. SSW Bescheid gesagt, weil ich in der 20. SSW noch eine Dienstreise ins Ausland hatte, die ich gerne machen wollte. Da die aber Nachtschicht und Aufenthalt ueber 2000m beinhaltete, haetten sie mir das sicherlich verboten, wenn sie es vorher erfahren haetten.
Beste Gruesse,
Sabine
- arbeit - majamami 09.07.09, 9:32
- Re: arbeit - Nicole2781 09.07.09, 9:34
- Re: arbeit - sarah221, 14. SSW 09.07.09, 9:35
- Re: arbeit - naddel1982 09.07.09, 9:41
- abhängig vom Job ! - uliglo, 29. SSW 09.07.09, 9:50
- Du *musst* gar nicht... - huehnchen69 09.07.09, 10:41
- Re: arbeit - majamami 09.07.09, 10:52