Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von M.S. am 15.01.2014, 23:23 Uhr

Betreuunsgeld ab wann und wo beantragen?!

Ich kopier dir mal was:

"Kann Betreuungsgeld auch schon vor Beginn des 15. Lebensmonats des Kindes bezogen werden?Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Betreuungsgeld endet auch in diesen Fällen nach 22 Monaten und somit vor dem 36. Lebensmonat des Kindes. Solange noch ein theoretischer Anspruch auf Elterngeld (zum Beispiel der Partnermonate) besteht, ist ein vorzeitiger Bezug von Betreuungsgeld nicht möglich.Beispiel 1:Beide Eltern haben in den ersten sieben Lebensmonaten das Elterngeld gleichzeitig bezogen. Die Beträge für 14 Monate und damit die maximale Bezugszeit sind verbraucht. Betreuungsgeld kann ab dem achten Lebensmonat bezogen werden. Beispiel 2:Die Mutter bezieht Elterngeld vom ersten bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes, der Vater bezieht im elften und zwölften Lebensmonat des Kindes Elterngeld. Die Beträge für 14 Monate und damit die maximale Bezugszeit sind verbraucht. Betreuungsgeld kann ab dem 13. Lebensmonat bezogen werden."

Diese Broschüre ist sehr informativ:
http://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2723

 
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