Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ine1988, 13. SSW am 28.06.2013, 11:28 Uhr

Bescheinigung AG

Hallo,
ich wollte mal fragen wie das bei euch abläuft?
mein AG möchte nun eine Bescheinigung über meine Schwangerschaft vom FA haben. Dese kostet meines Wissens Geld.
Er ist aber scheinbar nicht bereit dieses zu bezahlen ( das wei ich von anderen Kolleginnen, die als sie schwanger waren nie das Geld bekommen haben)
was tun?

 
31 Antworten:

Re: Bescheinigung AG

Antwort von kitkat170583 am 28.06.2013, 11:41 Uhr

eine bescheinigung? kopiere den mutterpass (die seite wo der et drin steht) und gut!

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Klemmchen78, 21. SSW am 28.06.2013, 11:48 Uhr

ja, die Bescheinigung kostet glaub ich 10 Euro in etwa und muss eigentlich vom AG getragen werden.

Ich pers. würde meinen Mutterpass nicht kopieren, den den AG geht das mal so gar nix an.
Dann würde ich lieber die 10 Euro selber tragen!

GLG! Ela

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Wasserratte, 12. SSW am 28.06.2013, 11:51 Uhr

Bei meinem FA kostet die Bescheinigung 5€ Wenn dein Arbeitgeber eine haben möchte, soll er sie gefälligst auch bezahlen!
Oder versuch es, wie schon geschrieben, einfach mit einer Kopie vom Mutterpass.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von butzi 2013 am 28.06.2013, 11:56 Uhr

Hallo die Bescheinigung kostet 5 Euro und sollte Dir doch deine Ss Wert sein oder?

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von kitkat170583 am 28.06.2013, 11:56 Uhr

man kopiert ja nur die seite wo der et drauf steht. alles andere geht den arbeitgeber nichts an aber der et schon. in einer bescheinigung vom fa steht ja auch nur das man schwanger ist und wann der et ist! mit der kopie ist es einfacher, billiger und genauso seriös wie mit einer bescheinigung nur das auf der noch der name des fa drauf steht!

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von BlueMoon80, 15. SSW am 28.06.2013, 11:58 Uhr

Ich hab die Untersuchungsergebnisse mit einem Extrablatt abgedeckt und so nur Namen, Geburtsdatum und ET drauf gehabt.
Und wenn er eine Bescheinigung will muss er siem zahlen.

LG Blue

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Sina26, 31. SSW am 28.06.2013, 12:05 Uhr

Ich habe für die bescheinigung 10€ bezahlt.. normalerweise muss die dir der AG erstatten...
Ich hab allerdings einfach nichts gesagt und ihm die bescheinigung gegeben...
In so einer bescheinigung steht der vorraussichtliche ET , deine woche in der du gerade bist und wann der mutterschutz beginnt.

Ich hab ein gutes verhältnis zu meinem chef gehabt deshalb die 10€ auch nicht verlangt...

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Mine2508, 10. SSW am 28.06.2013, 12:07 Uhr

also mein Ag wollte das auch ich habe nur mein Mutterpass kopiert wo mein Name und Et drin steht das reicht ;)

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hä? seit wann zahlt das der AG !!

Antwort von Christine70 am 28.06.2013, 12:22 Uhr

Attests und bescheidigungen vom arzt muss immer der Versicherte zahlen, also der Patient. ich hab noch von keinem fall gehört, wo das der AG gezahlt hat. Schwangerschaft ist ja dein privatvergnügen, nicht sache des AG und die bescheinigung ist ja für DICH, damit du unter den Schwangerschaftsschutz gestellt wirst.

wenn du z. b. für die schule ein attest oder eine bescheinigung brauchst, zahlt das auch nicht die schule
oder eine bescheinigung für den kindergarten, zahlt auch nicht der kindergartenträger, sondern du.

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Re: hä? seit wann zahlt das der AG !!

Antwort von Sina26 am 28.06.2013, 12:28 Uhr

mein frauenarzt sagte mir das MUSS der AG diese bescheinigung möchte aber NICHT zwingend BRAUCHT!!!
Es reicht wenn du ihm mitteilst wann mutterschutz beginnt , wie weit du bist und wann der Et ist...
der der es schriftlich möchte muss zahlen

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@Christine70

Antwort von AnMa234? am 28.06.2013, 12:29 Uhr

Schon immer. Jedenfalls, wenn man verbeamtet ist. Aber ich meine, dass alle AG das zahlen müssen. Das ist eben kein normales Attest, sondern der AG ist ja daran interessiert den Termin zu erfahren. Meistens reicht es aber, die entsprechenden Informationen aus dem Mutterpass zu kopieren. Man kann auch alles andere schwärzen, was der AG nicht wissen soll. Nur der Name und der ET müssen sichtbar sein.

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Re: hä? seit wann zahlt das der AG !!

Antwort von Sina26 am 28.06.2013, 12:29 Uhr

Oh gott was hab ich da geschrieben? lol...

mein frauenarzt sagte mir das MUSS der AG zahlen!!! Da er diese bescheinigung möchte aber NICHT zwingend BRAUCHT!!!
Es reicht wenn du ihm mitteilst wann mutterschutz beginnt , wie weit du bist und wann der Et ist...
der der es schriftlich möchte muss zahlen

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Re: @Christine70

Antwort von Christine70 am 28.06.2013, 12:33 Uhr

gut, meine letzte schwangerschaft mit AG ist schon länger her, da war es vielleicht noch anders. Da bekam man einen weißen zettel (wenn man damit ins büro ging wußten eh schon alle bescheid, hieß im volksmund eh "bauchizettel") der kostete damals 3 DM und den haben die schwangeren selber bezahlt.
mündlich ging gar nix und auszug aus dem mutterpass wurde auch nicht akzeptiert. wir mußten den zettel vom arzt abgeben. vielleicht war das auch von gegend zu gegend unterschiedlich.

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Re: @Christine70

Antwort von AnMa234? am 28.06.2013, 12:36 Uhr

Kann sein, dass es da anders war oder es kann sein, dass dein AG sich heimlich schlapp gelacht hat. 3 DM sind zwar nicht die Welt, aber für den AG läppert es sich. Naja, du wirst dich jetzt wohl im Nachhinein nicht ärgern. Kinder kosten ja eh ein bisschen Geld. ;-)

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von cicack79 am 28.06.2013, 12:39 Uhr

Die bescheinigung hat bei mir auch 5 euro gekostet und da steht drauf das der Arbeitgeber das bezahlen muss. also wenn die eine bescheinigung wollen dann mussen sie es auch zahlen. Die können bestimmt lesen.

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Re: hä? seit wann zahlt das der AG !!

Antwort von BlueMoon80, 15. SSW am 28.06.2013, 12:41 Uhr

Das steht im MuSchuG. Zu mindest in dem, das der Arbeitgeber mir letztens geschickt hat.

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Re: @Christine70

Antwort von Christine70 am 28.06.2013, 12:41 Uhr

genau, das teuerste war damals die kindergartenbescheinigung.. also für die kindergartenuntersuchung, die man hier brauchte, damit das kind auch genommen wird. die kostete mich bei meinem kleinen 20 euro
mußte ich auch selber zahlen, fand ich wucher.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von mf4 am 28.06.2013, 12:43 Uhr

Ob nun 5 oder 10 Euro... dann zahl ich die doch lieber selbst anstatt mich aufzuregen oder ein persönliches Dokument zu kopieren.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Sonne600, 36. SSW am 28.06.2013, 12:44 Uhr

Hallo!

Bei mir hat diese Bescheinigung 8 Euro gekostet und mein fa hat mir auch gleich ne Kopie vom Mutterschutzgesetz mitgegeben, da steht ausdrücklich drin dass der ag dies bezahlen muss!

LG

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von BlueMoon80 am 28.06.2013, 12:58 Uhr

Na, sach ich doch :D

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von mf4 am 28.06.2013, 13:01 Uhr

Und wegen der 8 Euro macht man sich dann Stress mit dem AG wo sich doch Schwangere weder aufregen noch stressen dürfen.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Sonne600, 36. SSW am 28.06.2013, 13:07 Uhr

Nö, gab keinen Stress!
Hab alles beim ag abgegeben und ein paar Tage später war das Geld auf meinem Konto!
Alles gut also!
Bin durchaus tiefenentspannt!

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Re: @Christine70

Antwort von AnMa234? am 28.06.2013, 13:11 Uhr

Genau, das finde ich auch happig.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von AnMa234? am 28.06.2013, 13:19 Uhr

Ich wüsste jetzt auch nicht, was daran stressig wäre. Mir persönlich hat es sogar eine gewisse Genugtuung verschafft, meinem AG damit auf die Nerven zu gehen, wenn ich ehrlich sein darf.

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Das scheint sehr unterschiedlich zu sein.

Antwort von binesonnenschein, 40. SSW am 28.06.2013, 13:25 Uhr

Also für meine ersten beiden Schwangerschaften habe ich 2,50€ bezahlt und habe diese von meinem AG erstattet bekommen, jawohl!

Und in dieser Schwangerschaft habe ich gar nichts bezahlt. Ich habe mich zwar gewundert, aber meine FA-Praxis sagte, dass die Bescheinigung nichts mehr kostet.

Aber übrigens hätte meinem AG auch die Kopie des Mutterpasses gereicht, aber da die ja (s.o.) die Bescheinigung bezahlen, habe ich mir das Kopieren sogar noch gespart.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Mareikemarco, 20. SSW am 28.06.2013, 13:53 Uhr

Wenn der Arbeitgeber eine Bescheinigung haben will MUSST du auch eine Bescheinigung holen. Die Gibt es beim FA und kostet 10€.
Dein Arbeitgeber MUSS dir die 10€ wieder geben.
Keiner hat das Recht dein Mutterpass zu verlangen da da private Sachen drinstehen.

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wow...wie kompliziert das überall ist...

Antwort von Annchen2012, 39. SSW am 28.06.2013, 14:22 Uhr

Dann hatte ich ja richtig Schwein gehabt und kam mit der low-budget-Variante durch!

Wie auch mehrfach oben beschrieben: ich habe auch einfach meinen Mutterpass kopiert...einmal die Vorderseite mit meinem Namen...und dann die Seite mit dem ET...und alles, was sonst auf der Seite mit dem ET stand, habe ich geschwärzt...und Kopieren habe ich auch bei uns im Büro dürfen...also alles für umme!

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von BlueMoon80, 15. SSW am 28.06.2013, 14:31 Uhr


kann ich nachvollziehen.


Aber bei mir zahlen sie´s freiwillig. Öffentlicher Dienst.

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Kleineinsel, 33. SSW am 28.06.2013, 20:37 Uhr

Huhu :)
Bei meinem AG war es auch überhaupt kein Problem haben die 10 Euro bezahlt .

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von Missy27 am 28.06.2013, 21:46 Uhr

Ich hatte auch 5€ gezahlt welche mir vom AG nie erstattet wurden obwohl er die Bescheinigung ja haben wollte

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Re: Bescheinigung AG

Antwort von allmountain, 29. SSW am 29.06.2013, 6:15 Uhr

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten für eine Bescheinigung zu übernehmen, soweit er die verlangt.


Mutterschutzgesetz
§ 5
Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis.


(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

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