Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chrissi13, 27. SSW am 11.06.2008, 15:32 Uhr

Beschäftigungsverbot

hy, mir ging es ähnlich, nur kamen noch anstrengende außendienste dazu.

ich spürte dann solchen druck in der scheide und ging zum doc. der hat nix gefunden, hatte aber etwas angst, dass die anstrengung do´ch noch bewirken würde und erteilte mir ein beschäftigungsverbot für arbeit über 5h. d.h. ich muß nur noch halbtags los. das ist sehr angenehm.

hier die begründung meines arztes, vielleicht hilft es dir ja:
bei der Patientin besteht eine Risikogravidität in der 24.ssw. bei weiterer beschäftigung bestünde ein erhöhtes gesundheitsrisiko für die schwangere und das ungeborene kind.
aus diesem grund muß ab dem ??.??.???? bis zum eintritt in den mutterschutz ein individuelles teilweises beschäftigungsverbot (§3 abs.1 muschg) mit maximaler täglicher arbeitszeit von 5 stunden ausgesprochen werden.

mein arzt erklärte mir, dass so ein beschäftigungsverbot nicht so leichtfertig vergeben wird, weil, das die differenz zwischen deiner arbeit und deinem verdienst dann von einer versicherung getragen wird. es gab wohl schon regressforderungen der versicherung an fa, weil diese wohl ungerechtfertigt dieses beschäftigungsverbot ausgesprochen haben.

so, ich hoffe es hilft dir.
lg chrissi

 
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