Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Yuna-chan, 28. SSW am 30.05.2008, 0:47 Uhr

Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Erst einmal danke für diese schnellen Antworten

Bei mir auf dem Attest steht nur "Beschäftigungsverbot" drauf. Nichts von "eingeschränktes Beschäftigungsverbot".

Das heisst also, das ich ab 02.06.08 zuzusagen mich auf "die faule Haut" legen kann? Natürlich werde ich für meine mündliche Abschlussprüfung lernen^^

 
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