Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nicma9805, 36. SSW am 29.05.2008, 21:07 Uhr

Beschäftigungsverbot ... Was darf mein AG noch von mir verlangen?

Hallo,eigentlich darf dein AG dich nicht geringfügig weiter beschäftigen da du ja ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hast,bei mir ar das damals auch so ausserdem bist du schon in der 28 ssw hättest zwar noch zeit bis du in den Mutterschutz gehst,aber das Beschäftigungsverbot wurde sicherlich aus guten gründen ausgesprochen wie zum bsp. das du nicht zuviel stress wegen deiner abschlussprüfung hast,er wird sich dabei was gedacht haben. lg

 
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