Geschrieben von Lenimama07 am 22.07.2010, 14:06 Uhr |
Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag?
Wieviele Stunden Du gearbeitet hast, ist egal. Das Elterngeld berechnet sich auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, und davon 67%.
Die 30 Wochenstunden beziehen sich nur darauf, falls man während der Elternzeit wieder arbeiten will. (Dann kann man das bis zu 30 Wochenstunden tun und erhält trotzdem Elterngeld - dann natürlich nicht in voller Höhe).
- Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag? - ohno, 29. SSW 22.07.10, 11:13
- Re: Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag? - MissDiana, 33. SSW 22.07.10, 11:18
- Re: Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag? - Charly0815, 36. SSW 22.07.10, 12:34
- Re: Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag? - Lenimama07 22.07.10, 14:06
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