Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lenimama07 am 22.07.2010, 14:06 Uhr

Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag?

Wieviele Stunden Du gearbeitet hast, ist egal. Das Elterngeld berechnet sich auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, und davon 67%.

Die 30 Wochenstunden beziehen sich nur darauf, falls man während der Elternzeit wieder arbeiten will. (Dann kann man das bis zu 30 Wochenstunden tun und erhält trotzdem Elterngeld - dann natürlich nicht in voller Höhe).

 
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