Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ohno, 29. SSW am 22.07.2010, 11:13 Uhr

Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag?

Oh man ich steh grad voll aufm Schlauch, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich arbeite 20 h die Woche und habe einen sehr guten Verdienst. Ich habe mein Elterngeld über so einen Elterngeldrechner berechnet. Und zwar hab ich da mein normales Einkommen etc angegeben, die Berechnung war für mich auch ok. Nach Wochenstunden wurd da glaub garnet gefragt. Jetzt hab ich gelesen, dass aber bei Müttern (oder Vätern), die nicht mehr als 30 h/W arbeiten, nur der Sockelbetrag von 300 EUR gezahlt wird. Wißt Ihr Bescheid, was jetzt richtig ist?

Danke Euch! ohno

 
3 Antworten:

Re: Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag?

Antwort von MissDiana, 33. SSW am 22.07.2010, 11:18 Uhr

Hallo,
ich denke eigentlich das die die schon Arbeitslosengeld oder Harz4 bekommen haben nur einen anspruch von dem mindestsatz 300 Euro an Elterngeld. Wer natürlich auch mit arbeit drunter liegen würde, würde auch den mindestsatz bekommen.
lg

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Re: Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag?

Antwort von Charly0815, 36. SSW am 22.07.2010, 12:34 Uhr

Hallo!

Also, ich bin nach dem Mutterschutz auch direkt wieder arbeiten gegangen. Du bekommst dann 67% von Deinem fehlenden Einkommen (außer das läge über dem Maxbetrag). Das heißt, wenn das bei 20h Arbeit in der Woche mehr als 300 Euro sind, dann bekommst Du mehr. Zumindest war das bei mir vor zwei Jahren so und mir wäre nicht bekannt, dass das geändert worden wäre.

Liebe Grüße
Charly

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Re: Bei Teilzeitarbeit Elterngeld oder Sockelbetrag?

Antwort von Lenimama07 am 22.07.2010, 14:06 Uhr

Wieviele Stunden Du gearbeitet hast, ist egal. Das Elterngeld berechnet sich auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, und davon 67%.

Die 30 Wochenstunden beziehen sich nur darauf, falls man während der Elternzeit wieder arbeiten will. (Dann kann man das bis zu 30 Wochenstunden tun und erhält trotzdem Elterngeld - dann natürlich nicht in voller Höhe).

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