Schwanger - wer noch?

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von mirico11, 29. SSW  am 24.10.2013, 16:03 Uhr

Babys Nachname

Hi, die Vaterschaftsanerkennung reicht nicht aus, ihr müsst geteiltes Sorgerecht machen und dann mit euren beiden Geburtsurkunden zum Standesamt, am besten vor der Geburt, reicht aber auch danach noch, ich meine bis zu 3 Monate sogar ! Wir haben das gemacht ! Ich habe den Nachnamen meines Exmannes, genauso wie meine 2 großen. Meine 2 kleinen haben den Nachnamen von meinem Partner, es geht ja nicht, das sie so heißen wie mein Ex, oder ???!!!! Ne, für uns echt unproblematisch und eine schöne Konstellation ! Beim zweiten wars so, das die im Standesamt sagten das wenn wir geteiltes Sorgerecht wieder machen, dann haben wir gar nicht mehr die Wahl, sondern das Kind muss dann so heißen, wie das erste ! Lg

 
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