Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von hormoni, 22. SSW am 10.06.2009, 18:14 Uhr

baby erstausstattung?

Rehi nochmal

Eine meiner Vorschreiberinnen schrieb grad was von 800 Euro vom Amt. Das ist dann wahrscheinlich der Betrag MIT Umstandsbekleidung.

Das Geld für Bekleidung und Möbel vom Amt ist keine Regelleistung sondern eine Sonderleistung (einmalige Beihilfe). Diese muß gesondert beantragt werden.

Dazu erstellst du einen Formlosen Antrag nach §23 SGB 2 Abs. 3:

Hiermit stelle ich einen Antrag nach §23 SGB 2 Abs 3 für Bekleidung während der Schwangerschaft sowie einen Antrag (selber §) für Babybekleidung und Babymöbel.

Bei letzterem ist es gut, noch eine Aufstellung beizufügen, WAS du GENAU brauchst. Im I-Net findest du hierzu diverse Listen...

LG

hormoni (die aktuell eine Freundin hat, die in Not ist und sie zu allen Gängen wie ARGE und Co begleitet - sonst wüßt ich das auch nicht)

 
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