Geschrieben von Sabine2006, 37. SSW am 06.04.2006, 13:13 Uhr |
Auszahlung Mutterschaftsgeld
Hallo,
habe heute den Bescheid meiner KK bekommen, dass sie mir für den Zeitraum von 4 Wochen des Mutterschutzes eine bestimmte Summe überwiesen haben. Jetzt bin ich verwundert, wieso erstmal nur 4 Wochen berechnet werden, bin von 6 ausgegangen!? War das bei Euch auch so, wisst Ihr, warum sie das so machen?
Sie schreiben, dass sie das restliche Geld nach Vorlage der "Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe" vom Standesamt vorliegt!?
Gruß Sabine
sei froh, dass du es jetzt schon bekommst...
Antwort von lenamama99, nix. SSW am 06.04.2006, 13:15 Uhr
bei mir kam das ganze Geld erst nach der Entbindung und nicht schon davor.
War nicht gerade einfach, da die laufenden Kosten nicht 6 Wochen aussetzen.
Gruß Ute
Re: Auszahlung Mutterschaftsgeld
Antwort von Tamee&Jana, 15. SSW am 06.04.2006, 13:16 Uhr
Hallo Sabine,
ich habe damals nach Abgabe des ausgefülltes Formulares, das MuSchu Geld für die 6 Wochen ausbezhalt bekommen. Nach einreichen der Geburtsurkunde habe ich dann das Geld für die 8 Wochen bekommen.
Ich weiß nicht, ob jede KK das anders macht. Ich kennes es eigentlich nur so, wie ich oben geschrieben habe.
Ruf doch einfach mal Deine KK an und frage nach.
LG
Tamara
Re: sei froh, dass du es jetzt schon bekommst...
Antwort von Sabine2006, 37. SSW am 06.04.2006, 13:16 Uhr
also machen die KK das, wie sie gerade lustig sind?
Re: Auszahlung Mutterschaftsgeld
Antwort von charliee, 8. SSW am 06.04.2006, 13:18 Uhr
Wie, warum und wann hat man denn eigentlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich fragen darf?
Re: Auszahlung Mutterschaftsgeld
Antwort von Sabine2006, 37. SSW am 06.04.2006, 13:19 Uhr
Man hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt!!!
meine krankenkasse...
Antwort von two_kids am 06.04.2006, 13:23 Uhr
...hatte ihren anteil vom mutterschaftsgeld immer an meinen arbeitgeber überwiesen und dann hat mir mein arbeitgeber immer am ende des monats das mutterschaftsgeld ausgezahlt.
ich hab also bis 8 wochen nach der geburt das mutterschaftsgeld immer wie mein gehalt bekommen.
lg two_kids
Re: Auskunft der KK
Antwort von Sabine2006, 37. SSW am 06.04.2006, 13:23 Uhr
Die KK darf wohl vor der Geburt nur 4 Wochen zahlen, damit es nicht zu einer Überzahlung (?) kommt, den Rest bekommt man dann nach der Geburt in einer Summe gezahlt, sollte der Geburtstermin sich nach hinten verschieben bekommt man diesen mit angerechnet!?
Re: Auszahlung Mutterschaftsgeld
Antwort von Jessy25, 12. SSW am 06.04.2006, 15:42 Uhr
Hallo
Ich habe damals bei meiner Tochter erst für die 6 Wochen und dann für die 8 Wochen, nachdem ich die Geburtsbescheinigung vorgelegt hatte.
Abermal was anderes, ich dachte dass es kein Mutterschaftsgeld von der KK mehr gibt?
Lg Jessy
Re: Auszahlung Mutterschaftsgeld
Antwort von b.krümel, 37. SSW am 06.04.2006, 15:48 Uhr
Ich hab mein Mutterschaftsgeld gestern überwiesen bekommen, gleich den gesamten Betrag für die 6 Wochen bis zum ET.
Wenn der Kleine da ist, muss ich die Bescheinigung über den tatsächlichen Geburtstermin einreichen, dann gibts das Geld für den restlichen Mutterschutzzeitraum.
Bin übrigens bei der BKK Mobil Oil.
LG,
Birgit
du hast mind!!! 14 wochen muschutz..kommt dein kleines
Antwort von pittiplatsch80 am 06.04.2006, 17:08 Uhr
später ,verlängert sich die zeit.
da die kk nicht weiß,wann deine maus kommt,berechnen sie es erst,wenn du die geb.urkunde eingereicht hast :0)))
lg pitti mit anouk, 8 monate
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