Geschrieben von chrissicat am 20.07.2016, 21:00 Uhr |
Arbeitstelle
Dein Arbeitgeber hat deinen Arbeitsplatz nach den Mutterschutzrichtlinien zu überprüfen sobald er Kenntnis von deiner Schwangerschaft hat. Der Arbeitgeber ist es auch, der dafür sorgen muss, dass das Mutterschutz eingehalten wird.
Hast du konkrete Bedenken, sprich zuerst deinen Arbeitgeber an. Bringt dies nichts, dann wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Bist du dir nur nicht sicher, was eingehalten wird oder nicht, berate dich mit deinem Gynäkologen oder deiner Hebamme.
Wie groß ist denn der Betrieb, in dem du beschäftigt bist? Wenn ihr einen Betriebsrat habt, kannst du dich auch an diesen wenden, wenn der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz nicht einhält.
- Arbeitstelle - Mäuschen85 20.07.16, 14:24
- Re: Arbeitstelle - Krümmel1982 20.07.16, 16:04
- Re: Arbeitstelle - Mäuschen85 20.07.16, 19:10
- Re: Arbeitstelle - Krümmel1982 20.07.16, 19:39
- Re: Arbeitstelle - chrissicat 20.07.16, 21:00
- Re: Arbeitstelle - lilke 20.07.16, 22:21
- Re: Arbeitstelle - blubb12 21.07.16, 16:10
- Re: Arbeitstelle - Mäuschen85 22.07.16, 0:43
- Re: Arbeitstelle - Krümmel1982 20.07.16, 16:04