Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von doris85, 20. SSW am 14.05.2006, 20:39 Uhr

arbeiten

Hallo Mamis!

Hab eine Frage, wie lange darf man eigentlich am Abend arbeiten? Da ich einem Hotel arbeite, werde ich immer wieder zum Spätdienst eingeteilt. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, bis 22 Uhr dürfte ich arbeiten. Aber ich glaube das das zu spät ist und ich normalerweise zeitige Schluss haben sollte, eben wegen der Nachtruhe!

Wäre supi wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte!

Liebe Grüße Doris mit Noah inside

 
10 Antworten:

Re: arbeiten

Antwort von *berni*, 21. SSW am 14.05.2006, 20:42 Uhr

Hallöchen, ich bin Krankenschwester und darf sein ich die SS gemeldet habe nur noch zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten...

Hast du denn nix unterschreiben müssen zum Thema Mutterschutz im Bereich deines Arbeitsplatzes? Du darfst ja auch andere Sachen nicht, wie schwer heben, allein arbeiten usw...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von SilkeJulia am 14.05.2006, 20:46 Uhr

Hallo Doris,

dein Arbeitgeber ist da falsch informiert.

Das sagt das Gesetz:

"MuSchuG
§8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden."

Den ganzen Gesetzestext kannst du hier nachlesen:
http://www.geburtskanal.de/index.html?mainFrame=http://www.geburtskanal.de/Wissen/M/MutterSchutzBRD.php&topFrame=http://www.geburtskanal.de/Advertising/BannerTop_Random.html?Banner=

Wenn allerdings dein Arbeitsplatz dadurch gefährdet würde, dass du 2 Stunden weniger arbeitest, würde ich persönlich in den sauren Apfel beissen... Allerdings würde ich meinen Arbeitgeber auf jeden Fall darüber informieren, was das Gesetz vorschreibt.

LG,

Silke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von Bübchen_2006 am 14.05.2006, 21:01 Uhr

Ich würde auch nicht unbedingt mit dem Gesetz wedeln. So Mitarbeiter die keine Probleme oder Krankheiten haben (und eine SS ist keine Krankheit!) und sich sofort vor den unliebsamen Arbeiten drücken wollen mit der Begründung "steht im Gesetz" sind nicht gerne gesehen.
Es ist wichtig seine Rechte zu kennen und wenn dein Chef dir mal krumm kommt, kannst du ihm das Gesetz durchaus mal ... sagen wir "näher bringen". :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von doris85, 20. SSW am 14.05.2006, 21:11 Uhr

Na passt! Ich war mir nämlich nicht sicher, die 2 Stunden bringen mich jetzt auch nicht um, aber es ist schon momentan so, dass ich sehr müde werde und alleine bin ich eigentlich auch! Vor allem stört es mich ein bisschen, dass ich an einem Tag Spätdienst bis 22 Uhr habe und am nächsten dann gleich Frühdienst ab 6 Uhr, das macht einen schon ganz schön fertig!

Na gut großes großes Dankeschön!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@bübchen

Antwort von sonnigen-tag, 9.. SSW am 14.05.2006, 22:22 Uhr

Sorry, aber ich finde den Spruch "SS ist keine Krankheit!" zum ko...

Anscheinend hast du eine schöne ss, und keine oder nur wenig probleme.
Aber ich würde es auch nicht packen, bis 22 uhr zu arbeiten, aus dem einfachen grunde, dass ich den ganzen lieben langen tag am kot... bin.
-und abends erst recht.

jede schwangerschaft verläuft anders, und wenn es doris zu viel wird, nur 8 Std nachtruhe zu haben (arbeitsweg ja noch nicht mitgerechnet!), dann kann ICH das verstehen.
warum soll sie dann nicht auf das gesetz verweisen?

LG
susi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@sonnigen-tag

Antwort von Bübchen_2006 am 14.05.2006, 22:33 Uhr

Wer oder was immer dir über die Leber gelaufen sein mag... bleib locker! Doris hatte in ihrem ersten Posting auf das wir alle geantwortet hatten nichts davon geschrieben dass sie eine schwere SS hat und auch nichts davon, dass sie keine 8 Stunden Nachtruhe hätte!

Wenn du die Postings in der richtigen Reihenfolge liest, verstehst du auch den Inhalt besser und bist nicht gleich angegriffen!

Nix für ungut und hoffentlich morgen einen sonnigen Tag!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von Teufel79, leider nix mehr seit 06.03 am 14.05.2006, 22:47 Uhr

hallo,
ich bin auch Krankenschwester und hätte auch länger wie 20Uhr arbeiten dürfen, ist halt Dienstleistungsbereich, wo Ausnahmen gemacht werden dürfen, wenn die Arbeitnehmerin zustimmt...ich mußte mich damals entscheiden, ob ich länger arbeiten wollte oder nicht...

LG Teufel

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von Löwenbaby S16, 25. SSW am 15.05.2006, 7:45 Uhr

hallo,

ich bin krankenschwester und darf nur zwischen 6 und 20 uhr arbeiten..Mutterschutz!

LG Bianca

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von moni77, 22. SSW am 15.05.2006, 8:35 Uhr

Guten morgen!

Soweit ich weiß, greift bei dir ne Ausnahme. Also kann er von dir verlangen, bis 22 Uhr zu arbeiten :(

Bin mir aber NICHT 100%ig sicher...

Aber zwischen den Schichten muss 12 Stunden frei sein! Sprich du darfst dann erst wieder ab 10 Uhr morgens anfangen. Vielleicht , wenn du fragst, kann man das bei dir so einrichten. Oder es tauscht einer mit dir die Schicht.Das dich dein Chef da aber ALLEINE stehen läßt, finde ich total daneben. Wegen heben und falls es dir mal richtig schlecht geht! Kannst dich dann ja nicht mal verkrümeln.Aber auf dem Gesetz rumhacken würde ich auch nicht, dass macht dir das Leben da bestimmt auch nicht leichter. lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: arbeiten

Antwort von Hikari am 15.05.2006, 9:14 Uhr

Habe das Gesetz gerade zur Hand,
dort steht, dass in Gast und Schankwirtschaften es erlaubt ist in den ersten vier Monaten der SS die werdende Mutter bis zur 22 Uhr arbeiten zu lassen.
Also bis zur 16SSW.
Da du bereits in der 20SSW bist,darf dich der Arbeitgeber nicht mehr nach 20 Uhr beschäftigen.ER darf jedoch verlangen,das du im Spätdienst zwei Stunden früher anfängst.
Du darfst auch nicht mehr als 8,5 STD
täglich oder über 90 Std.in der Doppelwoche arbeiten.
Die Aufsichtsbehörde darf in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften zulassen,jedoch auf Antrag.
Dein Arbeitgeber ist desweiteren verpflichtet deine SS dem Arbeitsschutz
amt oder dem Gewerbeaufsichtamt zu melden.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.