Geschrieben von basis am 30.04.2019, 9:22 Uhr |
An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten
Wenn die EZ zum Schuleintritt fristgemäß mit 13 Wochen angemeldet ist, kann der AG genauso nur mit gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, wie immer, sonst kann er es nicht ablehnen.
- An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - FräuleinMotte 29.04.19, 14:28
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - Lotusblume84 29.04.19, 14:30
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - Swelerle 29.04.19, 14:57
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - rabe71 29.04.19, 21:18
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - Felica 29.04.19, 22:02
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - FräuleinMotte 30.04.19, 8:13
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - basis 30.04.19, 9:22
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - FräuleinMotte 30.04.19, 9:35
- Re: An die Elternzeit-Experten: EZ vom Papa splitten - basis 30.04.19, 9:22
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