Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von LadyJ, 14. SSW am 08.12.2006, 22:59 Uhr

ALGII.....

Hallo
Also ich schreib jetzt mal wie alles momentan ist.Ich(17) bekomme jeden Monat 220 Euro ALGII.Mein Partner verdient ungefähr jeden Monat 1050 Euro.Wir haben eine 21 Monate alte Tochter und jetzt bin ich in der 14. Woche schwanger.Auf was habe ich der in der Schwangerschaft Anspruch? Wir zahlen unsere Wohnung selber(Miete 430 Euro kalt+220 Euro Nebenkosten)also 650 Euro warm zu dritt.wollen aber im März umziehen in einen Einfamilienhaus mit 600 Euro kaltmiete.Da würden wir dann ab Júni zu viert sein.Wir wollen in den Ort ziehen wo mein Partner arbeitet, da wir uns dann einiges einsparen.Denkst ihr ARGE wird da was sagen wenn wir den Mietvertrag mit dem Einfamilienhaus vorlegen?Würde ich da überhaupt noch was bekommen?Wohngeld natürlich nicht das weiß ich...Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

 
4 Antworten:

Re: ALGII.....

Antwort von Luzie, sind schon zu viert .-). SSW am 08.12.2006, 23:09 Uhr

als erstes wo findet man ein haus für 600 euro kalt ???????????????????????????????????????????


ich mach glaub ich was falsch bei der suche


hast du schon mehrbedarf für schwangerschaf angemeldet ich glaub des sind 52 euro im monat

lg luzie

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Re: ALGII.....

Antwort von Teufelchen23 am 08.12.2006, 23:38 Uhr

Also wir haben auch nen Haus zur Miete und zahlen 650 €. Aber wir sind selbständig . Aber das Amt darf bei m² / preis nicht nein sagen wenn sie eingehalten werden.


LG Sandra

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Re: ALGII.....

Antwort von Maikäferle am 09.12.2006, 9:25 Uhr

DAs steht dir zu.

-Eine Person: 45 bis 50 Quadratmeter
-Zwei Personen: 60 Quadratmeter
-Drei Personen: 75 Quadratmeter
-Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
-Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.

Wie hoch darf die Miete sein?
Grenzen für die Miete
Die Wohnungsgröße ist nicht die einzige Einschränkung.
Auch die Höhe der Miete, die die Arbeitsagentur übernimmt, ist begrenzt. Maßstab ist, was der für den betreffenden Ort gültige Mietspiegel als Durchschnittspreis für eine einfach ausgestattete Wohnung nennt.
Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde folgende Kaltmieten als angemessen:
Knapp 230 Euro für Singles,
für zwei Personen 270 Euro,
für drei 330 Euro und
für vier 370 Euro.
Für jede weitere Person sind knapp 60 Euro zusätzlich angemessen. Die Angaben sind nur Richtwerte. Je nach Baujahr des Hauses können etwas höhere oder tiefere Mieten angemessen sein.
Stets gilt jedoch: Eine neue Wohnung zu Mietspiegelpreisen zu finden, ist schwierig. In Berlin etwa sind selbst viele städtische Sozialwohnungen deutlich teurer.

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Re: ALGII.....

Antwort von SkidRow am 09.12.2006, 14:52 Uhr

Die von maikäferle angegebenen Richtwerte beziehen sich auf die Kaltmiete incl. Nebenkosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasserkosten. Die Behörde rechnet noch ca. 90 Euro Heizkosten hinzu...Strom müsst ihr von den Regelsätzen selbst bezahlen.

Wir haben ein 4 1/2 Zimmer Haus für 460,- kalt. Mit allen Nebenkosten (Strom, Heizung etc.) kommen wir auf ca. 650 Euro... Mit dem Haus hatten wir echt Glück. Das findet man nicht so leicht. Achja, wir wohnen in Schleswig-Holstein.

LG

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