Geschrieben von Maus_2012, 16. SSW am 02.04.2012, 20:39 Uhr |
400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Ob man Vollzeit oder auf Minijobbasis arbeitet, ist egal... Arbeitnehmer ist ARbeitnehmer und hat immer die gleichen Rechte!!
Und somit hast du auch ein Recht auf Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbotes.
Beim Mutterschaftsgeld und Elterngeld siehts anders aus. Mutterschaftsgeld bekommt man nicht... man bekommt eine Pauschale vom Bundesversicherungsamt. (http://www.mutterschaftsgeld.de/)
Elterngeld wird auch nicht einkommensabhängig bezahlt, sondern man bekommt den Mindestbetrage... 300 Euro! Oder 375 Euro, wenn das ältere Kind noch unter 3 ist bzw. wenn man noch mindestens 2 weitere Kinder unter 6 JAhren hat.
lg, andrea
- 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld - Lavendel-2 02.04.12, 20:19
- Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld - somece, 10. SSW 02.04.12, 20:27
- Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld - Maus_2012, 16. SSW 02.04.12, 20:39
- Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld - Col12, 35. SSW 02.04.12, 20:49
- Re: 400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld - Col12, 35. SSW 02.04.12, 20:42
Hallo scucht jemand noch babykleidung von 50 bis 68 viel h m und neue schnuller
Braucht noch jmd. Umstandsmode????
Neuer Treffpunkt
Brauche dringend einen rat :-((((
Wie schlimm stress in frühss?
SSW 21+5, AFP-Wert bei Labormessung grenzwertig
Fragen zur Nackenfaltenmessung (Kreis Bonn/Meckenheim)
Rückbildung beim stillen bzw. nicht stillen
Hat eine von euch den Safaty 1st freestyle??