Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Maus_2012, 16. SSW am 02.04.2012, 20:39 Uhr

400 Euro Job, Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Ob man Vollzeit oder auf Minijobbasis arbeitet, ist egal... Arbeitnehmer ist ARbeitnehmer und hat immer die gleichen Rechte!!
Und somit hast du auch ein Recht auf Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbotes.

Beim Mutterschaftsgeld und Elterngeld siehts anders aus. Mutterschaftsgeld bekommt man nicht... man bekommt eine Pauschale vom Bundesversicherungsamt. (http://www.mutterschaftsgeld.de/)
Elterngeld wird auch nicht einkommensabhängig bezahlt, sondern man bekommt den Mindestbetrage... 300 Euro! Oder 375 Euro, wenn das ältere Kind noch unter 3 ist bzw. wenn man noch mindestens 2 weitere Kinder unter 6 JAhren hat.

lg, andrea

 
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