Geschrieben von Danyshope am 19.02.2017, 18:19 Uhr |
Verschärfung WEGEN diesem Mißbrauch
Prust, selten so gelacht.
Ich habe erfolgreich 4,5 Jahre gestillt! Und davon 3,5 Jahre gearbeitet. Mit einem absoluten Stilljunkie und auch fast schon Vollzeit. Also nicht mal eben so einen Minijob wo man die Woche 5-10 Std wo putzt.
Als mein Sohn mit genau einem Jahr zur TaMu ging hat er nicht eine !!! Mahlzeit komplett ohne Muttermilch gehabt. das war aber gar kein Problem, weil wenn Mama nicht da, hat das Kind problemlos am Tisch mit gegessen. Wie fast alle anderen Stillkinder welche ich kenne ebenso. Schlafen klappte übrigens auch, und das obwohl Kind daheim noch zu einschlafen gestillt hat. ich habe angefangen mit 25-30 Std die Woche, dank langer Fahrstrecke war er aber 35 Std bei der Tagesmutter. Ging alles, wenn man den dann will. Und genau DAS ist das Zauberwort.
Die TE will gar nicht arbeiten so wie es scheint. Nicht ihre Arbeit ist das Problem - es gilt da also nichts zu schützen. Sonst würden nicht die Ärzte das BV aussprechen sondern der AG. Eine Erzieherin bekommt das BV vom AG - nicht vom Arzt. Und genau weil die TE auch weiß das die gar keine Chance auf eine BV wegen der Arbeit hat, hat sie es auch erst gar nicht im ersten Posting erwähnt sondern fadenscheinige Gründe wie Alter vorgebracht. Lese also mal richtig bevor du meinst wen in Schutz nehmen zu müssen.
Und nein, ich sehe nicht das Hartz4-Enpfänger mehr schaden. Weil ich nämlich Mütter kenne die die Konsequenzen für solche BV-Vorschieber tragen durften. Wenn Dein Kind wegen einer solchen Person schwerst behindert oder gar tot ist, dann kannst Du gerne noch mal weiter reden. Und wenn Du mal RICHTIG lesen würdest, dann wäre dir auch klar das hier ALL, wirklich ALLE ein BV per se als gut und richtig empfinden. Aber dann wenn eben auch angebracht. Nicht als Ausrede damit Frau auf anderer Kosten sich einen faulen Lenz macht obwohl sie arbeitsfähig ist. Weder sie noch ihr Kind also in irgendeiner Form überhaupt gefährdet ist. Und spätestens die Antwort von Dr. Bluni hätte dir auch zu denken geben sollen.
Die Änderungen im Mutterschutzgesetz sind WEGEN solcher Frauen - bedank dich also bei der TE für die Verschärfung. Genau die Erschleichung dieser Sozialleistung hat zur Verschärfung geführt. Würden nur die Frauen ein BV erhalten denen es auch zusteht, hätten wir das eben jetzt nicht so verschärft.
Wenn Du mal quer lesen würdest, dann wüstest Du zudem das die TE nicht einmal arbeiten KANN. Weil ihr Kind nämlich scheinbar noch nicht erfolgreich in einem KiGa eingewöhnt ist. Ich vermute also mal der Wunsch nach Kind2 und im Idealfall BV ist eher dem gemünzt das sie sonst wieder arbeiten MÜSSTE. Was sie nicht kann, und eben dann kündigen müsste.
- Risikoschwanger und Beschäftigungsverbot? - Diana-82 17.02.17, 19:58
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