Geschrieben von Vivi70, nix. SSW am 06.02.2008, 21:06 Uhr |
@MEDEA
Hallo Medea
Wenn du beim gleichen Arbeitgeber bleibst, dann ist eine Schwangerschaft in der Probezeit oder vor Antritt des Arbeitsverhältnisses vielleicht ja kein Kündigungsgrund. Schreibst du mir dann wieder, was du herausgefunden hast??
Wir haben uns nach rund 1 1/4 Jahren untersuchen lassen und dann wurden an uns die klassischen Behandlungsmethoden durchgeführt. Bis dato leider erfolglos.
Vielleicht wirst du ja ganz schnell schwanger. Dann hast du ein mega Glück.
LG Vivi