Schwanger mit 35 plus

Schwanger mit 35 plus

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Jo64, nix mehr. SSW am 07.08.2005, 21:18 Uhr

ich noch mal

Hallo ich nochmal,

habe gestern in der Zeitung noch was gefunden.
Zeitung: "Auf einen Blick" v. 13.08.-19.08.05, Seite 10
ArbeitslosengeldII: Doppelbett ist kein Beweis für Lebensgemeinschaft.
Zitat: Unglaublich, was sich Behörden so alles einfallen lassen, um in Zeiten leerer Kassen Geld zu sparen. In Mönchengladbach erhielt eine junge Frau Besuch von einem Kontrolleur, der überprüfen sollte, ob sie zum Bezug von ALGII berechtigt sei. Als er im Schlafzimmer ein Doppelbett und im Bad einen Rasierapparat entdeckte, war der Fall für ihn klar: Die Frau lebe in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, behauptete er. Folglich sei ihr das Einkommen des Mannes anzureichnen. Prompt strich das Sozialamt die bewilligten Leistungen von monatlich 558 Euro. Dagegen legte die Arbeitslose Widerspruch ein: Sie lebe nicht mit dem Mann zusammen, er besuche sie nur gelegentlich. Ihrer Klage vor dem Düsseldorfer Sozialgericht wurde stattgegeben:
Eine unverbindliche Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft sei nicht eheähnlich, befanden die Richter. Die Frau dürfe durch eine Freundschaft zu einem Mann ihrern Anspruch auf ALG nicht verlieren. Dies sei mit unserer Rechtsordnung unvereinbar, rügte das Gericht. Bedenklich sei es außerdem, Außendienstmitarbeiter zu überraschenden Hausbesuchen zu schicken. Das widerspreche nach Auffassung der Richter den Vorschriften des Sozialgesetzbuches.
Az: S 35 AS 119/05 ER

Darauf kannst du dich berufen beim Arbeitsamt. Unbedingt Widerspruch einlegen und dabei auf das Urteil mit dem Aktenzeichen berufen.

LG Jana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.