Schwanger mit 35 plus

Schwanger mit 35 plus

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von belugamax1 am 01.12.2008, 7:34 Uhr

beschäftigungsverbot

hallo, allerseits! ich bin 36, in der 22.ssw mit meinem 4. kind, die anderen sind 3,6, und 8jahre alt und machen die altersentsprechenden sorgen und freuden...irgendwie wächst mir derzeit alles über den kopf, mein mann ist krank, liegt noch für einige tage im krankenhaus, zum glück geht es ihm schon wieder ganz gut. nun habe ich mir mit meiner fä zusammen gedacht, dass es mir nicht gut bekommt, weiterhin 42h/woche zu arbeiten - ich merke sie ss bei jedem schritt, alles tut weh, ich krieg schlecht luft - die fä meinte aber, dass es vertretbar sei, wenn ich noch ca. 4h/tag arbeiten würde. mein chef ist damit auch einverstanden - der betriebsarzt sagt aber, dass es für halbe arbeit nur halbes geld geben wird, was ich überhaupt nicht einsehen mag: wenn ich ger nicht arbeite bekomme ich mein gehalt weiter und danach krankengeld (mit den entprechenden daraus berechneten mutterschftsgeldern und elterngeldern), wenn ich weiterhin arbeite, bekomme ich nicht nur jetzt weniger, sondern auch in den monaten danach. ich finde das total ungerecht! ist das wirklich so? kennt das jemand von euch? für tipps wäre ich sehr dankbar, schönen tag noch, belugamax

 
3 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot

Antwort von samina689 am 01.12.2008, 8:26 Uhr

Dir steht beim Beschäftigungsverbot genauso volles Gehalt zu als wärst Du normal krankgeschrieben- laß dich nicht verarschen und vorallem unterschreibe nichts- es ist in einigen Betrieben üblich sie eine Einverständnisßerklärung unterschreiben zu lassen- tus nicht! Zur Not geh zu einem Betatungsgespräch beim Anwalt.

Beste Grüße von Astrid

(Kann nachvollziehen wies Dir geht- mein Mann erkrankte kurz nach der Geburt unseres dritten Kindes an Darmkrebs und viel für Monate aus- plötzlich stand ich da mit drei Kleinkindern und einem riesigen landw. Betrieb ohne meinen Mann- der auch noch um sein Leben kämpfte.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beschäftigungsverbot

Antwort von hellnurse am 01.12.2008, 10:17 Uhr

Ich schleich mich hier mal rein ;-)

Ich hatte bei meiner Zwillingsschwangerschaft ab der 23.SSW wegen verkürztem Gebärmutterhals ein Beschäftigungsverbot und habe ganz normal mein Gehalt weiterbekommen, bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Es war ein Durchschnittsgehalt, da ich Kinderkrankenschwester im Schichtdienst bin und je nach Monat und Wochenend/Feiertagsschichten unterschiedlich bezahlt werde.

Laß dich nicht mit weniger abspeisen, dir steht im Beschäftigungsverbot genau das Gehalt zu, welches du immer bekommen hast, nicht weniger.

Anders ist es, wenn du krankgeschrieben wirst, dann bekommst du nach 6 Wochen weniger Geld.

Lg, Alex

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beschäftigungsverbot

Antwort von Tinkerbelle am 01.12.2008, 10:57 Uhr

Hallöchen,
ich hatte von Ende Mai bis Ende Sept. ein BV und bekam das volle Gehalt weiterhin. Ein BV ist IMMER besser als eine Krankschreibung, als erstes natürlich vom Geld her (KG ab 7. Woche) und mit einem BV kannst du dich auch "frei bewegen", d.h. ins Kino, verreisen usw.

Alles Gute, Katrin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.