Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von newmum2011 am 09.04.2015, 20:16 Uhr

Flugzeiten Änderungen

Erstmal: Nicht ärgern, sondern handeln!

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast, sind sowohl die Airline als auch die Flugzeiten fester Bestandteil des Reisevertrages.

Eine Abänderung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. BGH Az. Aktenzeichen: X ZR 24/13) UNZULÄSSIG und zieht ggf. Schadensersatzansprüche nach sich.

Wenn in den AGBs des Reiseveranstalters eine Abweichung vorbehalten wird, so ist diese Klausel unwirksam und hinfällig. Du hast einen Anspruch auf den ursprünglichen Flug.

Also: Bei Air Berlin prüfen, ob der Flug noch existiert (geht auf der Homepage).

Dann den Reiseveranstalter unter Hinweis auf das Urteil kontaktieren und eine Rückbuchung auf den ursprünglichen Flug verlangen - eine Frist hierfür setzt (ggf. über das Reisebüro - wenn Du in einem gebucht hast). Ansonsten per Brief (Einschreiben!). Für den Fall der Verweigerung der Rückbuchung mit rechtlichen Schritten und Einschaltung eines Anwaltes drohen.

Hatte den "Spaß" mehrfach und es hat jedes Mal SOFORT mit der Rückbuchung geklappt, als ich mich beschwert habe :-)

Falls keine Rückbuchung erfolgt: Anwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung vorhanden?).

Eine ganz gute Zusammenfassung zur ersten Orientierung findest Du hier:

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

http://www.rtl.de/cms/ratgeber/pauschalreise-flugzeiten-das-bedeutet-das-bgh-urteil-fuer-sie-3563d-ad8d-42-1735541.html

Viel Erfolg!

 
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