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Geschrieben von kitty-cat am 17.11.2010, 1:03 Uhr

Mehr als nur Stiefpapa sein...

Hallo,
mein Freund und ich wollen demnächst heiraten. Meine kleine Tochter ist jedoch nicht seine Leibliche- sie trägt meinen Nachnamen.
Er möchte gerne sowohl das Sorgerecht (z.Z. habe ich das alleinige Sorgerecht) für sie bekommen als auch, dass sowohl ich als auch die Kleene seinen Nachnamen tragen.
Ist das möglich? Wie? Durch Adoption? Was muss man beachten? Wer wird herangezogen dafür? Der leibliche Vater auch?

Lieben Dank für die Antworten!

 
2 Antworten:

Re: Mehr als nur Stiefpapa sein...

Antwort von shinead am 17.11.2010, 7:38 Uhr

Deine Tochter kann m.E. im Zuge der Hochzeit den Familiennamen annehmen, wenn es denn unbedingt der des Herren sein muss. Alternativ nimmt Dein Verlobter euren Nachnamen an.

Sorgerecht kann er nur durch eine Adoption erhalten. Da muss selbstverständlich der leibliche Vater zustimmen. Möchte der Vater keine Adoption, dann wird diese nicht stattfinden.
Sollte der leibliche Vater nicht aufzufinden sein, kann ein Richter nach Kindeswohl entscheiden.

Wir heiraten nächstes Jahr... Er nimmt meinen Namen an (warum sollten zwei den Namen ändern??), mein Sohn allerdings wird nicht adoptiert. Ganz bewusst. Wenn er (heute 3,5) in ein paar Jahren entscheidet das er das möchte werden wir das anleiern und den KV (kein Kontakt) ansprechen. Die Entscheidung soll aber wenn mein Sohn treffen, und nicht mein Partner oder ich. Eine Adoption ist weitreichend. So weitreichend das ich diese Entscheidung nicht treffen möchte. Effektiv macht es im Alltag sowieso keinen Unterschied... Wofür also?

Gruß
Corinna

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Re: Mehr als nur Stiefpapa sein...

Antwort von Cata am 17.11.2010, 21:50 Uhr

Mein Kind wurde damals adoptiert und stimmte dem auch zu, sie war 5. Das Jugendamt hat ein Gespraech mit ihr gefuehrt, auch mit meinem Mann, und es fand auch ein Hausbesuch statt. Mein Mann musste den Antrag begruenden. Das war aber recht einfach. Er hatte bereits eine Tochter und wollte noch Kinder mit mir, keines sollte familienrechtlich oder auch erbtechnisch benachteiligt sein. Ausserdem muss die neue Ehe bereits mindestens ein Jahr Bestand haben. Frueher gehts nicht. Wir haben damals 6 Monate nach Eheschliessung alle Unterlagen eingereicht. Der Termin beim Familiengericht fuer die Adoption war dann genau als das eine Jahr rum war.
Den Familiennamen haben wir bereits bei Eheschliessung geaendert. Auch dafuer musste der Ex-Vater zustimmen. Ich dachte damals, wenn sie denn schon mal so heisst, bekomm ich dann auch noch seine Unterschrift fuer die Adoption, was auch so war. Wir haben auch seine Notarkosten uebernommen um ihn guenstig zu stimmen. Seine Kumpels haben ihn dann auch ueberredet zuzustimmen, denn es passiert wohl nicht so oft, dass man all seine Verpflichtungen mal geschwind loswird.
Ausserdem war es gut so, da wir eh ausgewandert sind und ich dann dafuer nicht um Zustimmung bitten musste. Da haette der Ex uns naemlich auch einen Strich durch die Rechnung machen koennen.
Ich wuensche dir alles Gute. Und wenn dein Kind noch klein ist, find ich das nur gut und richtig. Denn Biologie alleine entscheidet nicht ueber Vaterschaft.

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