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Geschrieben von pingelfee am 18.01.2013, 14:26 Uhr

Thema Versorgungsausgleich

Grrrrr, grad kommen wir vom Notar. Wir dachte, wir unterschreiben die Urkunde, das geht zum Gericht und wir sind in 2-3 Monaten geschieden. Den Versorgungsausgleich wollten wir ausschließen mit dem Argument, dass es bei uns in etwa gleich hoch ist.

Nun waren wir da und erfahren, dass wir dann erst 1 Jahr warten müssen und DANN den Scheidungsantrag erst stellen dürfen und ab dann 2-3 Monate gerechnet werden.

Wir haben nun den gesetzlichen Versorgungsantrag mit in die Urkunde genommen und hoffen, dass das Verfahren abgetrennt werden kann, so dass ich bald geschieden bin, weil mein neuer Partner und ich im Sommer heiraten wollten.
Das ist echt saublöd. Der Notar hatte das beim 1. Gespräch nicht SO deutlich gesagt.

Habt ihr Erfahrungen mit dem Abtrennen des Versorgungsausgleiches?
In die Urkunde wurde geschrieben, dass wir um Abtrennung bitten, da bei uns Kinderwunsch besteht.

Danke!
(ist das Forum hier richtig?)

 
19 Antworten:

Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Murmeltiermama am 18.01.2013, 14:34 Uhr

Schönen Gruß an Deinen Notar: Er soll mal wieder zur Fortbildung! Das gilt schon seit 2009 nicht mehr. Google mal "Reform Versorgungsausgleich 2009 Wartefrist".

LG,
Stefanie

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Port am 18.01.2013, 14:40 Uhr

Ich wurde bereits vor 2009 geschieden, und auch da bestand der Richter auf den Versorgungsausgleich, obwohl wir beide komplett darauf verzichtet hätten. Auskunft meiner RA damals: Hängt immer vom Richter ab, ob er dem Antrag stattgibt, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 14:40 Uhr

Was jetzt genau?

Ich bin grad völlig überfordert. Ich habs gelesen und so verstanden, dass wir sehr wohl darauf hätten verzichten können und KEIN Jahr hätten warten müssen????? Also das Trennungsjahr ist um.

Er meinte, die Urkunde könne heute unterschrieben werden, aber der Scheidungsantrag dann erst 2014 (19.1.) gestellt werden.

Ab dann 2-3 Monate bis zur Scheidung.

Und wir dachten, wir unterschreiben heute und sind in 3 Monaten geschieden.

Darum bin ich seit dem Notartermin total verwirrt!

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Port am 18.01.2013, 14:46 Uhr

Unter Umständen geht es gar nicht um den Versorgungsausgleich. Ihr habt ihn vielleicht falsch verstanden.

Ihr müsst ein Jahr getrennt sein, bevor Ihr geschieden werden könnt. Und wenn Ihr angegeben habt, dass Ihr erst ab jetzt getrennt seid, erklärt sich das Jahr Wartezeit damit.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Port am 18.01.2013, 14:49 Uhr

Dann hat er Euch Blödsinn erzählt, Ihr werdet doch nach deutschen Recht geschieden, oder?

Nach dem Trennungsjahr kann die Scheidung erfolgen, aber es hängt natürlich von der Auslastung des Gerichtes ab, wann Ihr dann tatsächlich einen Termin bekommt.

Hätte er nun gesagt, Ihr müsst warten, bis Ihr den Versorgungsausgleich vollständig eingereicht habt und bekommt dann erst einen Termin zur Scheidung, dann wäre das verständlich.

Warum eigentlich Notar? Ein Anwalt reicht die Scheidung ein.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 14:54 Uhr

WEil wir alles in einer Urkunde geregelt haben, die dann quasi Scheidungsurteil zeitgleich ist.

Ja klar, deutsches Recht.

Also jetzt wird es so gemacht. Wir reichen Montag den Scheidungsantrag mit der not. Urkunde ein. Dann erfolgt der Versorgungsausgleich und dann die Scheidung.
Also schon verständlich.

Aber beim 1. Termin hatte er uns was anderes erzählt. Naja. Ich bin verwirrt.
Ich bin Beamtin und weiß gar nicht, wie das dann WO beantragt werden muss.
Alles eine verwirrende Sache.

Heiraten war einfacher ;-)

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Port am 18.01.2013, 14:59 Uhr

Für den Versorgungsausgleich schickt Euch der Rententräger gefühlte 2 Millionen Formulare zu, die ihr ausfüllen müsst. Die schickt Ihr dann zurück und die wiederum schicken dann die nötigen Dinge ans Gericht. Der Rententräger wird vom Gericht angebeamt, damit dieser Euch die entsprechenden Bögen zuschickt. Das kann alles dauern.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 14:59 Uhr

nee nee, wir sind seit über einem Jahr getrennt.
Das Trennungsjahr ist um!

Es geht reinweg um den Versorgungsausgleich.
Meinem Ex wird etwas weg genommen, was mir nicht zugute kommen wird, da mir der Betrag, den ich von ihm dann bekomme, von meiner Pension wieder abgezogen wird. Großartige Beamtin halt.
Ich habe da nix von, während ihm was fehlt. Darum haben wir gesagt, dass wir drauf verzichten und da es mit den Elternzeiten eh in etwa gleich hinkommt, haben wir gesagt, es passt schon. Hauptsache schnell geschieden.

Heute hieß es dann, dass wir zwischen Unterschrift der Urkunde und dem Einreichen des Scheidungsvertrages erneut 1 Jahr warten müssten und DANN könne erst das Scheidungsverfahren laufen.

Das wollen wir aber nicht.
Somit jetzt: Urkunde. Damit ist alles geregelt und alle offenen Fragen des Gerichtes geklärt (Kindesunterhalt, Unterhaltsverzicht meinerseits, Zugewinnausgleich etc) und es ist quasi nur noch der Versorgungsausgleich offen.
Dafür haben wir die Abtrennung des Verfahrens beantragt, damit die Scheidung an sich schneller geht.
Mal sehen, ob das klappt.

Wenn nicht, wären unsere Hochzeitspläne ganz schön in Gefahr (wir wollten unter freiem Himmel im Sommer heiraten).

Und auf meine Frage, ob ich was tun könnte, damit der Versorgungsausgleich schneller geht, meinte der Notar: nein!
Wir sind aber nicht gesetzlich rentenversichert.
Er meint, das Gericht würde das alles regeln.

Was soll ich dazu sagen?!

Muss ich wohl so hinnehmen. Aber ich bin jetzt echt platt.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 15:02 Uhr

Dann kann ich aber doch schonmal Montag bei dem Versorgungsamt (Pension) anrufen und bitten, dass die mir das schonmal zu schicken, ich denen antworte und wenn das Gericht sich dann meldet, die denen das direkt zuleiten können?
Quasi mithelfen?;-)

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Port am 18.01.2013, 15:13 Uhr

Weiß nicht, ob das geht. Probieren kannst Du es. Evtl. werden die nicht tätig, wenn sie nichts vom Gericht haben. Bei mir hat das damals alles das Gericht veranlasst. Und es kamen auch mehrfache Rückfragen des Rententrägers, nachdem ich die Unterlagen dorthin geschickt hatte. Alles in allem hat der Versorgungsausgleich ein halbes Jahr gedauert. Und dann dauerte es nochmal ein halbes Jahr, bis der Scheidungstermin anberaumt war.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Port am 18.01.2013, 15:15 Uhr

Den Scheidungsantrag könnt Ihr einreichen, sobald das Trennungsjahr vorbei ist. Und dann gibt es keine weitere 1-Jahres-Frist!

Manche reichen die Scheidung sogar vor Ablauf des Trennungsjahres ein, bei uns ging das damals nicht. Ist vielleicht bundeslandabhängig, keine Ahnung. Googel doch mal, da findest Du sicher was.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Murmeltiermama am 18.01.2013, 15:40 Uhr

Also da seid ihr wirklich falsch beraten worden. Es gibt (außer dem Trennungsjahr) keine weitere 1-Jahres-Frist mehr (eben seit der Reform 2009). Die notarielle Urkunde ist quasi sofort gültig. Sie kann sogar erst nach Einreichen des Scheidungsantrags unterzeichnet werden.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den VA auszuschließen, wenn ihr beide anwaltlich vertreten seid (zumindest zum Scheidungstermin).

Auch die Beratung zum Thema "Beamtin" scheint mir nicht ganz korrekt zu sein. Aber noch mehr Online-Beratung kann und mag ich jetzt nicht machen.

Google mal oder frag noch mal beim Anwalt (nicht beim Notar) nach.

Mit VA wird das jedenfalls (nach meiner Erfahrung) nichts vor dem Sommer. Und die Richter trennen auch sehr sehr ungern ab, weil die Leute nach der Scheidung oft nicht mehr so mitarbeiten.

LG,
Stefanie (Anwältin)

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Einstein-Mama am 18.01.2013, 15:43 Uhr

mal davon ab, wer macht bitte einen neuen hochzeitstermin, wenn die scheidung noch nicht durch ist?
so etwas kann auch aus anderen gründen mal länger dauern als erwartet.

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das

Antwort von Blueberry am 18.01.2013, 15:48 Uhr

hab ich mich auch schon gefragt und mich dezent gewundert.

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Wir ;-)

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 16:15 Uhr

Nachdem wir Ende letzten Jahres erfuhren, es würde nur 2-3 Monate dauern, ab Eingang beim Amtsgericht. So der Notar damals.

Der Termin steht nicht im Sinne von: alles ist organisiert, sondern für uns.

Hintergrund: die Mutter meines Partners wird dement. Und zwar mit familiärer Vorgeschichte- ihre Mutter hatte diese Krankheit und als das erste CT gemacht wurde, war das Gehirn schon sehr kaputt und hatte riesige Löcher.
Bei der Mutter meines Freundes geht es jetzt plötzlich merklich los.

Sie redet seit Jahren von Enkelkindern und ihr ältester Junge hat nicht geheiratet (wilde Ehe und sehr happy) und ist kinderlos geblieben.

Wir wollten ihr irgendwie diesen "Lebenswunsch" erfüllen, dass sie es erlebt und zwar nicht im Sinne von lebend, sondern im Sinne von wach und erfüllt.

Darum wollten wir die überraschen.
Die wollten eine Radtour mit Freunden machen und wir wollten einfach mit den Freunden abmachen, dass die zufällig da hin radeln.

Mir persönlich ist es egal, ob wir etwas länger warten.

Also alles recht easy, aber eben schade, wenn die Mum dann noch weniger davon für sich mitnehmen kann :-(

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 16:22 Uhr

Ich danke Dir!

Letztenendes ist es nun, wie es ist. Wir sind uns komplett einig. Wirklich mit allem. Ich hätte keinen Anwalt gebraucht und auch einfach nur gern meine Unterschrift irgendwo drauf gesetzt und wäre geschieden.
Mein Ex ist ein toller Mensch und ein toller Vater.
Leider hat es eben zwischen uns als Paar nicht funktioniert. Aber wir haben nicht den Respekt voreinander verloren oder gar einander je geschadet.

Die Kinder haben im Alltag beide Elternteile und ich bräuchte diesen ganzen Zirkus nicht. Würde ihm nie finanziell schaden und er mir auch nicht.

Wir würden einfach nur gern in Ruhe geschieden werden. Das haben wir dem Notar auch gesagt.


Vermutlich wurde ich mistig beraten. Aber eigentlich ist es auch egal, wann nun geschieden wird.
Wäre da nicht die Mutter meines Freundes.

Das Gras wird nicht schneller wachsen, wenn man daran zieht und bei dieser Scheidung gibt es keine Verlierer und das ist mir sehr wichtig!

Danke trotzdem für die wichtigen Hinweise.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von Murmeltiermama am 18.01.2013, 16:50 Uhr

Aber mindestens einen Anwalt braucht ihr doch ohnehin?!

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 18.01.2013, 16:58 Uhr

ja, den haben wir.

Er reicht dann den Scheidungsantrag nächste Woche ein.

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Re: Thema Versorgungsausgleich

Antwort von pingelfee am 21.01.2013, 14:37 Uhr

Danke für die Antworten.

Also, ich habe heute nochmal mit dem Versorgungsamt gesprochen und recherchiert und dann wütend den Notar angerufen. Der hat diese 2009er Änderung wohl wirklich...argh! verpennt.

Ja, morgen abend muss ich nun wieder zu ihm, erneuter Vertrag!

Danke, dass ihr mich so drauf gestupst habt. Sonst hätte ich nicht angefangen, am Notar zu zweifeln.
Jetzt scheint alles seinen "richtigen" Gang zu laufen ;-)

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