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Geschrieben von Caipiranha am 05.07.2011, 22:54 Uhr

Nicht verheiratet - trotzdem gemeinsames Sorgerecht?

Ist irgendwie wie die Geschichte mit dem Haus, bei dem er allein ins Grundbuch will, für den Fall, daß sie sich trennt ;-)

Deine Gedankengänge sind nachvollziehbar, aber es geht bald nicht mehr um "Dein Recht auf Glück" oder "sein Recht auf sein Kind", sondern um das Recht EURES Kindes darauf, daß ihr zu seinem Wohle handelt.

Wenn Du 650 km von ihm wegziehst, weil es für DICH ggf. besser ist, dann mußt Du bedenken, daß Du Deinem Kind damit den Umgang erschwerst, ggf. sogar unmöglich machst.

Der Ex einer Bekannten klagt übrigens gerade deshalb das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht ein, weil sie überlegt mit dem Kind zurück zu ihren Eltern zu ziehen (ebenfalls nicht gerade um die Ecke), ein sicherer Schutz ist das alleinige Sorgerecht also nicht.

Er ist der Vater, ebenso wie Du die Mutter bist. Wenn Du ihn jetzt schon so ausschließt, und es nicht Euer, sondern viel Dein Kind und ein bißchen sein Kind ist, dann ist die Nummer schon zum Scheitern verurteilt.

 
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