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Geschrieben von Jamilia am 17.07.2005, 22:46 Uhr

eine Frage zu hartz 4

Also was eheähnliche Gemeinschaft angeht, da wär ich ganz vorsichtig.
Hab in letzter Zeit auch einige Anträge stellen müssen (Hartz 4, Erziehungsgeld, etc.) und in einem Antrag stand irgendwas, dass man nicht mal zusammen wohnen muss, um als eheähnliche Gemeinschaft zu gelten.
Leider weiß ich nicht mehr in welchem Zusammenhang ich das gelesen hatte... ich hoffe, ich bring da jetzt nichts durcheinander.
Aber die ziehen alles ab, was geht und wenn sie mit ihrem Freund zusammen wohnt, dann wird das bestimmt in irgend einem Maße mit angerechnet.
Und irgendwelches Gemauschel würd ich da auch nicht machen... hätte viel zu großen Bammel, dass das mal rauskommt... und dann darf man zahlen!

 
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