Geschrieben von ingofisch am 17.07.2005, 21:59 Uhr |
eine Frage zu hartz 4
hallo traum!
wir beziehen leider auch alg2, weil mein freund eine schulische ausbildung macht und ich ein fernstudium, wofür ich auch noch zahlen muss. mein antrag auf bafög wurde abgelehnt. also ich finde auch man sollte ehrlich sein bei sowas. ich denke mal die werden ihr oder ihm was abziehen. ist er der vater des kindes? ich habe übrigens mal gehört, dass eine beziehung erst als eheähnliche gemeinschaft bezeichnet wird, wenn man ein jahr zusammen wohnt. beim amt jedenfalls. wenn er der vater des kindes ist (falls sie denn eins hat), weiß ich nicht ob sich das auch so verhält. an ihrer stelle würde ich mir das gesetzheft beim arbeitsamt holen, es liegt aus oder wird auf anfrage gegeben.
lg michelle
- eine Frage zu hartz 4 - traumwunschbaby 17.07.05, 19:27
- uups falsches forum dürft aber gerne trotzdem antworten MT - traumwunschbaby 17.07.05, 19:30
- Re: eine Frage zu hartz 4 - ingofisch 17.07.05, 21:59
- Re: eine Frage zu hartz 4 - Jamilia 17.07.05, 22:46