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Geschrieben von traumwunschbaby am 17.07.2005, 19:27 Uhr

eine Frage zu hartz 4

hallo!!

meine bekannte hat folgende Frage, ich konnte ihr nicht weiter helfen, aber vielleicht könnt ihr es ja.

Sie bekommt hartz 4 und jetzt möchte sie mit ihrem freund zusammen ziehen. Nur der is dagegen solange sie hartz 4 bezieht. (sie hatte sich das so gedacht, das der freund bei den eltern gemeldet bleibt, aber ich habe ihr davon abgeraten, wenn die beiden erwischt werden is was los.)
Auf alle fälle ihr freund verdient 1100 € monatlich, sie bekommt miete von 248 € komplett gezahlt und halt die 345 €. was und wieviel wird ihr an dem geld abgezogen und bekommt sie es bei dem verdienst, der den freund hat komplett gestrichen?

Hoffe ihr könnt mir helfen hab schon gegoogelt hab aber irgendwie nix gefunden.

Danke schonmal für antworten

lg Traum

 
3 Antworten:

uups falsches forum dürft aber gerne trotzdem antworten MT

Antwort von traumwunschbaby am 17.07.2005, 19:30 Uhr

ich wunder mich warum ich in der suche net so viel von hartz 4 finde :-(

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Re: eine Frage zu hartz 4

Antwort von ingofisch am 17.07.2005, 21:59 Uhr

hallo traum!
wir beziehen leider auch alg2, weil mein freund eine schulische ausbildung macht und ich ein fernstudium, wofür ich auch noch zahlen muss. mein antrag auf bafög wurde abgelehnt. also ich finde auch man sollte ehrlich sein bei sowas. ich denke mal die werden ihr oder ihm was abziehen. ist er der vater des kindes? ich habe übrigens mal gehört, dass eine beziehung erst als eheähnliche gemeinschaft bezeichnet wird, wenn man ein jahr zusammen wohnt. beim amt jedenfalls. wenn er der vater des kindes ist (falls sie denn eins hat), weiß ich nicht ob sich das auch so verhält. an ihrer stelle würde ich mir das gesetzheft beim arbeitsamt holen, es liegt aus oder wird auf anfrage gegeben.
lg michelle

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Re: eine Frage zu hartz 4

Antwort von Jamilia am 17.07.2005, 22:46 Uhr

Also was eheähnliche Gemeinschaft angeht, da wär ich ganz vorsichtig.
Hab in letzter Zeit auch einige Anträge stellen müssen (Hartz 4, Erziehungsgeld, etc.) und in einem Antrag stand irgendwas, dass man nicht mal zusammen wohnen muss, um als eheähnliche Gemeinschaft zu gelten.
Leider weiß ich nicht mehr in welchem Zusammenhang ich das gelesen hatte... ich hoffe, ich bring da jetzt nichts durcheinander.
Aber die ziehen alles ab, was geht und wenn sie mit ihrem Freund zusammen wohnt, dann wird das bestimmt in irgend einem Maße mit angerechnet.
Und irgendwelches Gemauschel würd ich da auch nicht machen... hätte viel zu großen Bammel, dass das mal rauskommt... und dann darf man zahlen!

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