Mein Kind ist krank

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von mellomania  am 17.12.2017, 9:15 Uhr

Kinderkranentage

man hat pro kind pro jahr 10 tage pro person frei. wir bei zwei kindern also ingesamt 40 tage. wenn ein elternteil mit den tagen nicht zurechtkommt, weil das kind ötters krank ist, kann man in absprache mit der kk und dem arbeitgeber des partners und seinem ag dessen tage auf sich übertragen.
bei mir ist es so, dass ich an diesen tagen vom ag nichts bekomme. den krankenschein gebe ich ausgefüllt mit kontodaten bei der kk ab und kreuze an, dass ich keine lohnfortzahlung bekomme. die kk fordert dann beim ag eine bescheinigung an, auf welcher der lohn für diesen tag steht. das ist nämlich nicht immer gleich, muss immer genau berechnet werden, weil ja die monate z.b. unterschiedlich viele tage haben, und dann de schnittlohn variiert. ich erhalte dann von der kk die überweisung für diesen tag und auf der lohnabrechnung ist dieser tag oder sind diese tage dann rausgerechnet. krankenhaus ist so, dass man genauso wie oben behandelet wird, wenn das kind bis 6 jahre alt ist. ist es älter, muss das kh bescheinigen, dass die anwesenheit des elternteils notwendig ist. ob du selbstversorger bist ihm kh oder nicht, auch bezüglich übernachtung, musst du mit dem kh und der kk klären

 
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