Geschrieben von tinai am 26.07.2006, 18:00 Uhr |
Nicht ganz richtig, aber hier.....
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- fahrrad fahren - fußweg oder strasse?? - micimaus 26.07.06, 17:34
- Gehweg ein Muss - tinai 26.07.06, 17:53
- Nicht ganz richtig, aber hier..... - tinai 26.07.06, 18:00
- Re: fahrrad fahren - fußweg oder strasse?? - Renate-Jonas-Nele 27.07.06, 8:15
- Re: fahrrad fahren - fußweg oder strasse?? - schnecke71 27.07.06, 9:35
- Natürlich auf dem Gehweg - vesna 27.07.06, 14:36
- Gehweg ein Muss - tinai 26.07.06, 17:53
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