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Geschrieben von tinai am 26.07.2006, 18:00 Uhr

Nicht ganz richtig, aber hier.....

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

 
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