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Geschrieben von mamafürvier am 04.11.2005, 13:53 Uhr

mal was ganz anderes... Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub?

Mal was gaaaanz anderes:
War lange zu hause, will bald wieder arbeiten und brauch mal n paar Tipps wegen Arbeitsamt usw.

Vor der Erziehungspause habe ich eine Fortbildung gemacht, also keine feste Arbeitsstelle gehabt. Ich habe dann 2 Kinder bekommen, war 3 Jahre zuhause und wenn beide in die Kita + Krippe gehen möchte ich wieder arbeiten gehen.
Ich habe nun seit gestern bescheid, daß ich ab Januar 2 Plätze bekomme. Ab Febraur (nach der KiTa-Eingewöhnung) will ich wieder arbeiten und jetzt wo ich weiß, daß ich die Kleinen unterbringen kann fange an mich zu bewerben... in der Hoffnung auch was zu finden.
Ich habe keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, da es ausgelaufen war.

Wie gehe ich jetzt vor?

1.Mich beim AA melden als arbeitssuchend? Ich denke ja.

2. Wann beim Amt melden? Jetzt gleich, wo ich weiß, ab wann ich arbeiten gehen kann?

3. Anspruch auf Gelder habe ich keine, falls ich nicht gleich eine Arbeit finde... oder?
Wenn ja was kann ich beantragen?
(mein Lebensgefährte ist Alleinverdiener, 2 große Kids sind in der Lehre und leben zu hause, 2 Kleinkinder, dann 2 und 3 Jahren.)

Ich hab gar keien Ahnung - seit alles neu ist, Hartz 4 und weiß der Geier noch alles...

Kann mir jemand weiter helfen?
Wäre suuuupi, da ich im Dunkeln tappe.

Kerstin

 
6 Antworten:

auch keine Ahnung ...

Antwort von lenamama99 am 04.11.2005, 14:09 Uhr

aber schreibs doch mal ins Baby+Job-Forum, da sind doch bestimmt Mamas die sich auskennen.
Ute

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Re: auch keine Ahnung ...

Antwort von Familie05 am 04.11.2005, 14:28 Uhr

Hallo
also ich habe mich im Aug. schon auf dem AA gemeldet (Erz.endet. morgen) die haben erst mal den antrag angenommen aber da wir auch gerade umgezogen sind hatte ich auch noch kein Krippenpl. bzw. Kita Pl.also wurde mir gesagt wenn ich bis zum 5.11. kein habe dann ist das Amt für soz. zuständigt so nun haben wir erst zum 1.12 ein platz also Hartz4 beantragt aber ob ich nun was bekomme weiß ich nicht.und ab 1.12 wieder aufs AA. Bischen umständlich aber geht nicht anders denn die 2 großen Kinder sind nicht von mein mann da geht es noch darum wo sie dann versichert sind . Das hat sich aber heut gott sei dank geklärt er darf sie mit Familienversichern. LG simone gehe einfach mal hin und frag nach

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Rat von einer "Expertin"

Antwort von Rina13 am 04.11.2005, 18:59 Uhr

Hallo Kerstin,

ich arbeite beim AA als Arbeitsvermittlerin und bin zufällig auf Deine Frage gestoßen :-)

Also ich würde mich auf jeden Fall schonmal arbeitssuchend melden, da Du ja konkret schon weißt ab wann Du wieder arbeiten kannst. Ich sage immer je früher desto besser. Es ist zwar nach Berufen unterschiedlich ob bereits jetzt schon für den Zeitpunkt Stellen ausgeschrieben sind aber lieber früher anfangen als zu spät kommen. Was bist Du denn von Beruf? Ich würde auf jeden Fall einen eventuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen lassen. Wenn dieser nicht bestehen sollte wird geprüft ob Dir Alg II bzw. Hartz zusteht, da wird dann nach dem Einkommen Deines Mannes geschaut nach den Wohnverhältnissen etc.

Unabhängig von diesen beiden Leistungen kannst Du aber auch unterstützende Leistungen für Bewerbungen beantragen wie z.B. Berwerbungskostenerstattung und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, bedenke aber bitte, dass es sich hierbei um keine Pflichtleistungen handelt, inwiefern diese schon jetzt gewährt werden ist regional leider sehr unterschiedlich. Erkundige Dich dabei bei Deinem örtlichen AA.

Aber selbst wenn Du keine Leistungen bekommst ist ein qualifiziertes Arbeitsvermittlungsgespräch sehr sinnvoll, damit Du erfährst wie der STellenmarkt aussieht, wo Stellen vorhanden sind und vor allem wo noch Qualifizierungsbedarf besteht eventuell.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen :-))

LG Rina

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@rina13!!!

Antwort von sindy 29 am 04.11.2005, 20:41 Uhr

hallo
das fand ich grad echt nett von dir,hier ein tip zu geben.da hab ich auch gleich mal noch ne frage*g* wenn du so nett wärst sie zu beantworten.
wir sind in der selben lage,wie mamafürvier!
unser erziehungsgeld läuft auch in januar 2006 aus.und wir bekommen alle beide harz4( bedarfsgemeinschaft).weißt du da zufällig,ob sich das geld etwas erhöht,wenn das erziehungsgeld dann wegfällt? ich weiß,das es ja nicht mit angerechnet wird,aber trotzdem fehlen ja dann 300€! kannst du mir da weiterhelfen..vielen dank,sindy

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Re: @sindy29

Antwort von Rina13 am 04.11.2005, 21:13 Uhr

Hallo Sindy,

ich bin "leider nur" Arbeitsvermittlerin und daher nicht viel mit Hartz 4 befasst aber von meinen Erinnerungen her :-)) von Schulungen wird es sich nicht erhöhen wenn es nicht vorher auch angerechnet wurde rein von der Logik her. Aber rechtsverbindlich kann ich Dir die Frage natürlich nicht beantworten. Ich meine aber nicht, dass sich das Alg II nach dem Wegfall des Erziehungsgeldes erhöht.

Sorry, dass ich die Frage nicht zu 100% beantworten konnte aber ich glaube nicht, dass Du mehr bekommst.

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Re: @sindy29

Antwort von sindy 29 am 04.11.2005, 21:59 Uhr

ok..trotzdem vielen dank für deine antwort..sindy

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