Geschrieben von schnecke1 am 13.03.2009, 19:57 Uhr |
Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus?
Hallo!
Brauch mal dringend Rat:
Wohnen in einer ETW in einem Mehrfamilienhaus. Der Privatweg, der am Haus vorbeiführt gehört insgesamt 21 Parteien. Ein paar dieser "netten" Mitbewohner haben nun dafür gesorgt, das der Privatweg nicht mehr durchgängig ist. Es wurden einfach Büsche gepflanzt. Das wurde zwar auf einer Versammlung auch beschlossen, aber es waren nur 7 von 21 Parteien anwesend. Da hat der Verwalter dann eine Klausel in die Einladung gesetzt: Ist die Versammlung um 18 Uhr nicht beschlussfähig, wird sie um 18:30 erneut einberufen und ist dann beschlussfähig.Wir haben es leider versäumt dort anwesend zu sein, wobei natürlich nur eine Stimme von uns auch blödsinnig gewesen wäre. Im Protokoll ist jedoch NICHT erkennbar, dass der Weg verbaut wird, da steht nur Bepflanzung. Fakt ist: Ich kann den Weg nicht mehr nutzen wie vorher und viel schlimmer: Kindern eines angrenzenden Wohngebietes wird ein sicherer Schulweg so versperrt, die müssen jetzt an einer gefährlichen Strasse entlang. Wie blöd muss man sein, so was zu machen??? Was gibt es für REchte für uns im Nachhinein? Kann mir jemand helfen???
Gruß
Anja
Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus?
Antwort von anjos am 13.03.2009, 21:36 Uhr
Wie lange existiert der Weg schon??
Man könnte da vllt. übers "GEwohnheitsrecht" was dran ändern. Denn wenn z.B. Hausbesitzer A seit 10 Jahren täglich über einen Privatweg von Hausbesitzer B geht und Hausbesitzer B hat dieses nicht verweigert, dann darf er auch nicht einfach den Weg bepflanzen oder eine Schranke drauf bauen, denn Hausbesitzer A hat ein Gewohnheitsrecht, den Weg zu benutzen.
Ich bin allerdings kein Jurist... ich würde mich bei einem Anwalt kundig machen!
Alles in allem hört sich diese Aktion für mich schon sehr merkwürdig an... denn wenn schon so eine Klausel in der Einladung steht, dann ist ja wohl schon vorher gekungelt worden, wie man diese Neuerung auf jeden Fall durchsetzen kann... auch wenn nicht alle Parteien anwesend sind!
LG, ANdrea
Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus?
Antwort von shinead am 13.03.2009, 22:17 Uhr
Meines Wissens nach ist die Klausel, mit der um eine halbe Stunde versetzte EV nicht mehr gültig. Würde dafür aber meine Hand nicht ins Feuer legen...
Grundsätzlich: Dumm gelaufen. Ihr wart zur Versammlung eingeladen und habt euer Stimmrecht nicht genutzt. Pech gehabt. Ihr hättet auch eine entspechende Vollmacht abgeben können, auf die Ihr eure Stimmen vorab schriftlich festlegt. Die werden dann vom Hausverwalter mitgezählt.
Wer auf seine Rechte verzichtet, verzichtet auch auf das Recht meckern zu dürfen.
Klar habt ihr nur eine Stimme, aber Beschlüsse werden vorab ja diskutiert. Wer gute Argumente hat, kann u.U. seine Miteigentümer umstimmen.
Eventuell kannst du noch was machen, weil aus dem Protokoll nicht genau hervorgeht, wie die Bepflanzung gemeint ist.
lmmerhin war im Protokoll nicht von einer "Sperrung" des Weges die Rede.
Das Argument des Schulweges zählt nicht. Privatwege sind nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht. Schon allein aus Haftungsgründen würde ich mich dagegen wehren, dass Schulkinder meinen Weg regelmäßig nutzen.
Laß Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Aber viel wirst Du nicht tun können. In der nächsten Eigentümerversammlung wird man Dich überstimmen, außer Du kannst Deine Mitbewohner überzeugen.
Ich kann euch nur raten bei der nächsten Eigentümerversammlung anwesend zu sein...
Gruß
Corinna
Re: Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus?
Antwort von wickiemama am 14.03.2009, 11:53 Uhr
ich bin kein Jurist und weiß auch nicht ob diese Klausel gültig ist, aber sie ist üblich.
Kenne ich von den Eigentümerversammlungen bei meinen Eltern sowie bei uns auch.
Hat nichts mit geklüngel zu tun wird einfach gemacht damit die, die sich die Zeit nehmen und kommen nicht unverrichtetet Dinge wieder gehen müssen und ein neuer Termin ausgemacht werden muß an dem dann wieder nur ein kleiner Bruchteil anwesend ist.
Ihr habt doch vorher bestimmt eine TOP-Liste erhalten? Stand da der Punkt nicht drauf?
Ich gehe auch nicht zu jeder Versammlung, wenn mir aber ein Punkt wichtig ist bin ich (oder mein Mann) anwesend. Um meine Standpunkte darzulegen, und u.U. das Zünglein an der Waage zu sein.
Gültigkeit der Klausel wg. Beschlussfähigkeit
Antwort von Bubbles am 14.03.2009, 19:17 Uhr
Seit 10 Jahren wird das bei uns im Kiga (Eltern-Ini) auch so gemacht, dieses Jahr wurde es erstmalig angefochten, da nicht (mehr?) gültig! Wir müssen die Versammlung wiederholen. Ich würd da mal nachfragen bei der zuständigen Behörde.
"Spinnt" hier noch ein Kind so rum ? Was kann man da tun ?
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