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Geschrieben von guinan am 09.05.2008, 22:50 Uhr

Guinan.....Oha!

Wenn Du das Rezept auf Deinen Sohn austellen lässt und der Arzt deshalb die Verletzung ansehen will, ja, genauso wird es angedacht. Es gibt aber auch eine nicht ganz so "schlimme" Variante.
Bei der harten Variante wird glich die Staatsanwaltschaft und alles drumm und drann alarmiert.
Bei der nicht so harten Variante kommt es zu "Voruntersuchungen". Ist zwar auch eine Anzeige, aber es wird nicht der ganze juristische Aparat alarmiert.

Das ist die Reaktion auf Amstetten.

Bin mal gespannt, was dann wirklich daraus wird.

LG
Bettina

 
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