Geschrieben von NaniBanani am 29.01.2014, 18:58 Uhr |
Fahrten zur KiWuKlinik
Hallo in die Runde,
weiß zufällig jemand, ob man die Fahrten zu einer KiWuKlinik irgendwo absetzen kann?
Danke!
Lg N.B.
Re: Fahrten zur KiWuKlinik
Antwort von Fru am 29.01.2014, 20:18 Uhr
Kannst Du, Fahrten zur Kiwu, Fahrten zur Apotheke, Parkgebühren usw.
Bei der Lohnsteuer irgendwo :-D
Re: Fahrten zur KiWuKlinik
Antwort von daisyduck am 29.01.2014, 20:50 Uhr
Hallo,
Ihr könnt alle Krankheitskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Ob dies letztendlich steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt von der Höhe Euerer individuellen "zumutbaren Belastung" ab, welche sich wiederum abhängig von der Höhe des Einkommens und des Familienstandes/der Größe der Familie bestimmt (also 2 - 5 % des zu versteuernden Einkommens beträgt).
Geltend gemacht werden können hier:
- alle Fahrtkosten zu Arzt und Apotheke des Kalenderjahres mit 0,30 €/gefahrenen km
- alle Arztkosten und Medikamentenkosten, die nicht von Dritter Seite erstattet wurden
- eigene Zahlungen zu Brille, Zahnersatz o.ä.
- alle Eigenanteile bei Rezepten
Also, für die Einkommensteuer nicht nur die Kosten der KiWu-Behandlung aufstellen, sondern wirklich alle Krankheitskosten des Kalenderjahres!
Viel Erfolg!
daisyduck