Erster Kinderwunsch

Erster Kinderwunsch

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Zuckerschneckchen82 am 10.01.2009, 7:28 Uhr

Mutterschutz bei Schwererarbeit

Hi Mädels!

Hab mal ne Frage an euch:

Wie ist das, wenn man einen Arbeitsplatz hat, bei dem man schwerere Arbeit leisten muss Ich z.B. muss öfters schwere Töpfe und Kisten heben, lange Stehen, es ist recht laut usw.

Gibt es da irgendwie Sonderregelungen mit Mutterschutz?

LG

Zuckerschneckchen

 
2 Antworten:

Re: Schweres Heben ist nicht erlaubt - hier das Gesetz:

Antwort von Bonniebee am 10.01.2009, 11:21 Uhr

Hallo,

das Mutterschutzgesetz verbietet es Arbeitgebern, werdende Mütter schwer heben zu lassen. Diese und alle anderen Auflagen des Mutterschutzgesetzes kannst Du selbst nachlesen unter:

http://www.jav.uni-halle.de/gesetze/mutterschutzgesetz/

Bitte lies Dir die einzelnen Punkte genau durch, es geht jetzt um Dich und um Dein Kind! Wende Dich dann an Euren Betriebsrat, der Dir hilft, dass Du ab jetzt nicht mehr schwer heben etc. darfst. Wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, musst Du bitte sofort mit Deinem Gynäkologen sprechen. Er schreibt Dir dann ein ärztliches Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten auf, und damit gehst Du dann zu Deinem Chef/Chefin.

Du musst Dich hier bitte unbedingt durchsetzen, auch wenn das gegenüber dem Chef und auch den Kollegen und Kolleginnen oft schwer ist. Du hast jetzt die Pflicht, Dein Kind zu schützen. Es hat sonst niemanden, der das für es tun kann. Wenn Du weiterhin schwer hebst und Dich anstrengst etc., riskierst Du eine Fehl- oder Frühgeburt. Frage Dich, ob Dein Job das wert ist, ne?

Alles Liebe und setz' Dich durch, hu?

M.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ergänzung:

Antwort von Bonniebee am 10.01.2009, 11:23 Uhr

Hallo,

Du bist wahrscheinlich noch gar nicht schwanger, hu? Ich hab' erst jetzt bemerkt, dass wir ja im Kiwu-Forum sind. Aber das ist umso besser, denn dann kannst Du Dich schon vorab informieren über das, was Du im Falle einer SS beachten musst, gell.

Grüßle

M.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Erster Kinderwunsch
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.