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Geschrieben von Papaplan am 05.12.2021, 16:27 Uhr

Kein Elterngeld mehr bei 300.000 EUR?

Hallo liebes Forum,

vielleicht kurz zu meiner / unserer Situation: Meine Frau und ich hegen schon länger einen Kinderwunsch, der demnächst in die Tat umgesetzt werden soll. Wir wollten auch die Elternmonate in Anspruch nehmen und hatten die Abmachung zwischen uns, dass der, der zu Hause bleibt (und Elterngeld bezieht), jeweils vom anderen dann den Betrag aufgestockt und die Rentenlücke geschlossen bekommt.

Wir sind beide im Angestelltenverhältnis, nur verdient meine Frau signifikant mehr als ich, so dass wir gemeinsam auf ca. 400.000 EUR kommen. Sie hätte daher gerne, dass ich zu Hause bleibe und ich habe da kein Problem mit. Bei der alten Regelung würde ich durch mein Gehalt die 1.800 EUR komplett beziehen dürfen. Die Differenz zu meinem normalen Gehalt würde meine bessere Hälfte zur Hälfte aufstocken. Fair für beide Seiten, wie ich finde.

Nun wurde die Gesetzeslage geändert, so dass das Elterngeld wegfällt, wenn Paare gemeinsam mehr als 300.000 EUR oder Alleinerziehende mehr als 250.000 EUR brutto verdienen (warum die Differenz für einen bewilligten Elterngeldbezug zwischen Paaren und Alleinerziehenden nur 50.000 EUR beträgt, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht). Bedeutet für mich, dass die 1.800 EUR Elterngeld komplett wegfallen und meine Frau hier vollständig einspringen muss.

Ist jetzt sicherlich stemmbar und finanziell nicht das Schlimmste auf der Welt. Nur möchte ich ehrlich gesagt meiner Frau nicht "komplett auf der Tasche liegen".

Ich gehe davon aus, dass der Status "ist jetzt halt so" ist und ich nichts wesentlich übersehen habe (z. B. brutto / netto)?

 
1 Antwort:

Re: Kein Elterngeld mehr bei 300.000 EUR?

Antwort von Cupcakelady am 05.12.2021, 18:02 Uhr

Hallo , das Elterngeld wird auf Basis des Steuer-Bruttoeinkommen berechnet. Wenn ihr beide da hemeinsam also über 300.000 Euro liegt, dann erhaltet ihr kein Elterngeld mehr.

Vielleicht nimmt ihr beide Elternzeit und gleicht somit den jeweiligen Ausfall aus. Somit würdest du ihr nicht die gesamte Zeit "auf der Tasche " liegen.

Ansonsten könntest du auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten, da wurde die Grenze auch auf 32 Stunden erhöht.

Ich wünsche euch eine tolle kurze Hibbelzeit und alles liebe für euch.

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