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Geschrieben von Michipolly am 20.02.2022, 18:56 Uhr

Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Guten Abend ihr lieben,
Ich hab heute morgen ganz schwach positiv getestet aber auch wenn es diesmal nichts wird ist der starke Kinderwunsch da, weshalb ich mich mit diesem Thema so oder so auseinander setzen muss.
Ich bin gelernte Krankenschwester und arbeite auf einer Station für schwer Brand verletze.
Nun ist die Frage ob das mit einer SS vereinbar ist.
Wir haben sehr körperlich anstrengende arbeit, Isolationszimmer, kontakt zu allen möglichen Körperpflüssigkeiten und dann noch Corona
Auf meiner Station gibt es keine Möglichkeit eine andere Position einzunehmen und ehrlich gesagt würde es mich enorm unter Druck setzen irgentwo anders im Krankenhaus eingesetzt zu werden.
Hatte irgentwer schon mal eine ähnliche Situation?
Hat die Frauenärztin das alleinige Recht über fad Beschäftigungsverbot oder darf die Arbeit bzw. der Betriebsarzt da mitreden?

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von Ninchen321 am 20.02.2022, 19:10 Uhr

Erst mal Herzlichen Glückwunsch :)

Meines Wissens mach wird das BV vom Arbeitgeber ausgesprochen.
Der Arzt darf das nur, wenn es medizinisch notwendig ist.
In deinem Fall denke ich, dass dein AG dir eins ausstellen wird.
Er muss ja gewisse Dinge gewährleisten, was (denke ich) in Deinem Beruf nicht machbar ist.
Du kannst Dich ja mal ins Mutterschutzgesetz reinlesen.

Es gibt allerhand Bedingungen.
Natürlich kannst Du Deinem AG auch vorschlagen, dass du gerne ins BV gehen würdest, wenn er es nicht von sich aus tut.

Wünsche Dir viel Glück

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Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von Yesterdays am 20.02.2022, 19:29 Uhr

Hallo,

Bin auch Krankenschwester und soweit ich weiß, kann es auch deine Gyn ausstellen, allein wegen der Maskenpflicht. Ich geh mal davon aus, dass bei euch in der Klinik auch FFP2 Pflicht ist. Als Schwangere darfst du aber höchstens 30min am Stück eine Maske tragen. Bei uns sind alle Schwangere direkt ins BV, aber auch schon vor Corona, wenn dein AG keine Möglichkeit hat dich in ein anderes Arbeitsumfeld (ohne Maskenpflicht etc) zu versetzen, hat sich das relativ schnell erledigt. Und in den Kliniken ist das selten möglich. Ich würds bei deiner Gyn ansprechen. Bei meinen Kollegen war das gar kein Problem letztes Jahr und ich hoffe bei mir (wenn es hoffentlich klappt) auch nicht :D Auch mit den ganzen Coronapatienten. Wie oft kommt im nachhinein raus, dass doch ein Patient Corona hat, obwohl jede Aufnahme getestet wird? Meistens hat man den Patient davor auch noch tagelang betreut

Alles Gute :)

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Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von Michipolly am 20.02.2022, 19:47 Uhr

Danke euch für die lieben Nachrichten :)
Das beruhigt mich schon mal etwas an sich arbeite ich sehr gerne aber allein schon durch Corona mach ich mir da echt viele Gedanken und ich möchte auch ungern dreimal überlegen ob diese oder jene Tätigkeit jetzt den Baby schaden könnte.

Werde mich jetzt mal etwas ins muschG reinlesen

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Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von boymom21 am 20.02.2022, 19:54 Uhr

Hallo eine Bekannte von mir arbeitet auf der Intensiv, bei denen müssen Schwangere schon noch arbeiten entweder auf der intensiv oder sie werden einer anderen Stelle zugewiesen.
Falls der FA die Schwangere ins BV schicken würde müsste sie zum Betriebsarzt und der entscheidet dann ob das Risiko zu hoch ist oder Komplikationen vorliegen, je nach dem wird dann entschieden. Aber ihr Arbeitgeber schickt sie nicht ins BV wenn der Betriebsarzt nichts ausstellt.

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Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von Michipolly am 20.02.2022, 19:59 Uhr

Komischerweise hab ich das von ITS Schwestern auch schon des Öfteren gehört das dieses wohl länger auf der Intensiv arbeiten

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Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von Lana1987 am 20.02.2022, 20:16 Uhr

Also erstmal herzlichen Glückwunsch und gut festhalten!

Der Gynäkologe darf nur ein BV ausstellen wenn Du aus seiner Sicht aus medizinischem Grund nicht arbeiten dürftest (Blutungen,Bettruhe, Gefahr fürs Kind...).
Ansonsten kommt es immer auf das Krankenhaus, den Chef...an. Für viele wird doch noch Beschäftigung gefunden. Ich würde es dem Chef melden und zum Betriebsarzt gehen. Dieser oder der AG selbst können Dich dann ins BV schicken. So blöd es ist, abwarten musst Du mit der Verkündung, bis der Gynäkologe die Schwangerschaft bestätigt hat. Dann bekommst Du eine Bescheinigung, auf der der errechnete Geburtstermin steht. Den kannst Du dann vorlegen.
Hattest Du schonmal Kolleginnen, die schwanger wurden? Wie ist es sonst so bei Euch im Klinikum? Werden Schwangere ins BV geschickt oder eher nicht? Ansonsten schonmal unverbindlich beim Betriebsarzt nachfragen.
Zur Not vom Arzt krank schreiben lassen, meistens, wenn es dann länger dauert, wird der AG ein BV ausstellen.

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Re: Beschäftigungs verbot in der Krankenpflege

Antwort von Michipolly am 20.02.2022, 20:27 Uhr

Ja hab mir auch gedacht wenn die mich wirklich einfach an eine blöde Stelle versetzen wollen das ich dann starke Übelkeit angebe.
Bis jetzt war es meistens so das wenn die Kollegen eine ss verkündet hatten waren sie meistens erstmal ein paar Wochen als krank eintragen und dann aufeinmal im BV.
Nur bei einer kollegin hatte es Probleme gegeben die hat sich dann auch dauerhaft krank schreiben lassen.
Ich muss warscheinlich einfach abwarten

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