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Geschrieben von Minalein am 13.08.2010, 21:33 Uhr

Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Hallo,
wer kennt sich aus?
Meine Tochter ist mit 2,5 Jahren in die Krippe unseres Dorfkindergartens gekommen. Nun ist ein Jahr vergangen und ich kann diesen Kindergarten echt nicht empfehlen. Nun wollte ich meine Tochter in einem anderen Kindergarten im Nachberort unterbringen. Nun heist es, wenn ich einen Platz haben möchte (falls verfügbar) muss ich den doppelten Kindergartenbeitrag zahlen, da ich in diesem Ort nicht wohne bzw. keinen Grund habe längere Kindergartenzeiten als der jetzige in Anspruch zu nehmen. (Kein Arbeitsvertrag da ich Hausfrau bin). Das ist alles etwas kompliziert. Meiner Meinung nach werde ich somit gezwungen mein Kind in dieser Absteige zu lassen weil angeblich aus den oben genannten Gründen der Träger die andere Hälfte des Kindergartenbeitrages nicht zahlt. Komme durch das Googeln nicht weiter - wer weiss Rat?????? Das zweite Kind möchte ich auf gar keinen Fall dort unterbringen.

 
11 Antworten:

Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von sternenfee75 am 13.08.2010, 22:04 Uhr

Habt ihr sonst keinen im Ort?
Das mit den Beiträgen passt schon( weiss zwar nicht, ob gleich doppelter Betrag), da ihr aus einer anderen Gemeinde kommt. Evtl kannst du bei deiner Gemeinde einen Antrag stellen wegen der Kostenübernahme in der anderen Gemeinde.
Und mit den Stunden scheint es ja auch in vers. Bundesländern so geregelt zu sein, das man nur einen Anspruch auf einen Halbtagsplatz hat, wenn man nicht berufstätig ist. Hier bucht man zwar seinen Stunden selber 25,35 o.45, aber in unserem Kiga sind die 45 StdPlätze rar und da werden natürlich Familien mit dringendem Bedarf bevorzugt.
Sicher will dir keiner was persönliches und dich zu irgendwas zwingen. Hast du dir vorher den Kiga nicht angeschaut?

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Verstehe ich nicht? warum doppelt? du kündigst doch den Vertrag mit dem jetzigen Kiga

Antwort von Charlie+Lola am 13.08.2010, 23:05 Uhr

ruf mal beim Jugendamt an, die wissen das.

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von dhana am 14.08.2010, 9:26 Uhr

Hallo,

bei uns ist das auch so.

Es gibt nur einen Kindergarten in der Gemeinde und wenn jemand sein Kind als Gastkind in einem Kindergarten ausserhalb der Gemeinde unterbringen will, wird der Gastkinderbeitrag dafür nur gezahlt, wenn zwingende Gründe wie z.B. die andere Betreuungszeit da die Eltern beide! arbeiten dafür Sprechen - und auch dann nur sehr wiederwillig.

Bei uns sind halt am Kindergarten noch Plätze frei (warum wohl) und die Gemeinde muss ja schon den gemeindeeigenen KiGa finanzieren - vom dem Standpunkt her, kann ich nachvollziehen, warum die keine Gastbeiträge übernehmen wollen.

Da hilft nur Druck auf die Gemeinde machen, auf die Zuständigen oberhalb der Kiga-Leitung, damit sich an der Situation im KiGa etwas ändert - rein rechtlich ist es ok, das keine Gastbeiträge übernommen werden.

Das einzige Schlupfloch bei uns ist der Waldkindergarten 2 Dörfer weiter - nachdem das eine komplett andere Pädagogik ist, als diejenige, die unser gemeindeeigener KiGa anbietet mussten sie da den Gastbeitrag übernehmen - aber da hat sich die Bürgermeistern der anderen Gemeinde dafür eingesetzt, damit "ihr" KiGa voll wurde - ich weiß nicht auf welcher Rechtsgrundlage das war.

Aber freie KiGa-Wahl ist mit dem Hindergrund dann nur möglich, wenn eine Gemeinde/Stadt mehr als einen KiGa hat.

Grüße Dhana
die ihr Kind auch in den einen KiGa geben muss, weil die Gastbeiträge woanders nicht übernommen werden :-(

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von Häsle am 14.08.2010, 10:42 Uhr

Bei uns ist das auch so wie dhana geschrieben hat. Ich darf mein Kind zwar überall hinbringen (falls dort was frei ist), dann muss ich aber die kompletten Kosten selber zahlen. Da bei uns ca. die Hälfte des Beitrages von der Stadt bezahlt wird, wäre das dann logischerweise auch ungefähr der doppelte Beitrag.

Ich wollte meine Tochter damals (mit 2,5) mit ihren Freunden aus dem Nachbarort zusammen in einen Kindergarten geben. Der Nachbarort gehört sogar derselben Verwaltungsgemeinschaft an, und die Kindergärten hatten viel zu wenig Kinder, um alle Erzieherinnen halten zu können. Der dortige Bürgermeister hätte zugestimmt (über Beziehungen geregelt), unserer aber nicht. Er gibt das Geld nicht an die andere Gemeinde weiter, das soll mal schön bei ihm bleiben (obwohl unsere Kindergärten überfüllt waren und er mir keinen Platz hier anbieten konnte!).
Naja, es ging dabei um ca. 80 Euro pro Monat. Ich hab mir dann gedacht, na gut, dann geht meine Tochter halt noch ein Jahr in eine Spielgruppe und dann in den hiesigen Kindergarten, wo sie zu Fuß hingehen kann und auch Kinder kennenlernt, mit denen sie später zur Schule kommt. Ist ja eigentlich auch ganz gut. Ich brauchte den Platz nicht unbedingt und wollte eh nur die Minimalzeit buchen.
Ein Jahr später, Kind war 3,5 Jahre alt, bekamen wir bescheid, dass sie entweder gar keinen Platz bekommt, oder einen Platz im Nachbarort (der aber zur Stadt gehört). Super! Da ist sie jetzt. Ich muss jeden Tag dorthin fahren (ca. 5 km), und keines der Kinder kommt später mit ihr zur Schule, da die Kinder aus dem Nachbarort in die Schule im Westen kommen, sie aber wegen der Anschrift in die Ost-Schule.
Also nix mit freier Kindergartenwahl. Ich könnte es verm. schaffen, sie nächstes Jahr (Vorschuljahr) in einen nähergelegenen Kindergarten zu bekommen. Aber das tu ich ihr dann doch nicht an. Sie tut sich mit sowas nämlich nicht leicht.

Außerdem hatten wir wirklich Glück im Unglück. Der Kindergarten ist wirklich super, und auch das Konzept (halboffen) passt viel besser zu meiner Tochter als die Konzepte der anderen Kindergärten unserer Stadt.

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warum dann unbedingt KIGA, wenn du daheim bist???? o.t.

Antwort von alexa&liam am 14.08.2010, 12:43 Uhr

z

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von Minalein am 14.08.2010, 18:37 Uhr

In unserem Ort gibt es nur den kirlichen Kindergarten :-(
Ich zahle jetzt 150 pro Monat. Klar würde ich den Platz kündigen. Es heisst aber das der Träger bzw. gemeinde die andere Hälfte übernimmt. Wenn ich also darauf bestehe meine Kleine in dem anderen Ort unterzubringen muss ich ca 300 pro Monat zahlen.
Den Kiga habe ich mir angeschaut und war nicht zufrieden. Damals habe ich schon versucht einen anderen Platz zu bekommen aber das war das gleiche Dilemma. Habe alles was mich stört schriftlich eingereicht. Es hiess nur es gibt Gesetzte und der Kiga erfüllt die minimalen Anforderungen die da wohl geschrieben stehen.

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Re: warum dann unbedingt KIGA, wenn du daheim bist???? o.t.

Antwort von Minalein am 14.08.2010, 18:50 Uhr

Ich bin zwar Hausfrau helfe aber meinem Mann (der ist selbständig) im Büro von zuhause aus. Meine kleine Maus ist sehr aktiv und liebt es viele Kinder um sich zu haben. Bevor sie in den Kiga ging war sie für ca ein 3/4 Jahr 2 mal einen halben Tag in der Woche bei der Tagesmami. Die hat auch mehrere Kiddis gehabt. In 2 Monaten kommt meine zweite Mausi zur Welt. Na ja habe soweit zwar alles im Griff - es ist aber auch eine kleine Entlastung wenn die Grosse Maus einen halben Tag im Kiga ist.

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von Birgit 2 am 15.08.2010, 10:26 Uhr

Hallo,
hier ist es so, das ein Kindergarten ein Kind aus einer Nachbargemeinde nicht aufnehmen darf. Das hängt damit zusammen, das ein Kindergartenplatz weit mehr kostet, als die Eltern als Monatsbeitrag zahlen. Den Rest bezahlt auch bei einem kirchlichen Kindergarten zum größten Teil die Stadt. Die wollen natürlich die Kosten möglichst gering halten, daher diese Regelung.

Allerdings leben wir auch in einem Dorf und meine Tochter besucht den hiesigen Dorfkindergarten, mit dem wir sehr zufrieden sind. Wären wir das nicht, könnten wir sie aber noch in zahlreichen anderen Kindergärten unterbringen, da unser Dorf zu einer Stadt gehört, die viele Kindergärten aufweist, bzw, noch weitere Dörfer zur Stadt gehören.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch wirklich nur den einen Kindergarten gibt, der dem gleichen Jugendamt unterstellt ist und würde da mal nachfragen. Dann sind es auch die gleichen Kosten... Zumindest ist das hier in NRW so...

Gruß
Birgit

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von Minalein am 15.08.2010, 11:39 Uhr

Also unser Dorf gehört zu einer anderen Gemeinde. Aber das Amt der Gemeinde ist Ansprechpartner für 3 Dörfer. Ich kann verstehen wenn die alle ihre Kindergärten voll haben wollen. Was mich tierisch ärgert ist - das der Kiga bei uns im Dorf in jedem Nachbaort irgendwie neg. bekannt ist- es wird aber auch nicht wirklich etwas unternommen. Der Witz ist auch das nur ca. die Hälfte der Kinder aus unserem Dorf stammen. Die anderen Kigas aus den Dörfern sind ja auch voll.

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von Birgit 2 am 15.08.2010, 15:18 Uhr

Hallo,
das ist ja blöd, das die anderen Kindergärten keinen Platz mehr haben. Geht dein Kind denn gerne in den Kindergarten? Wenn ja, dann würde ich sie dort lassen und es im nächsten Jahr erneut mit einem Wechsel in einen anderen Kindergarten versuchen...

Was sind die Gründe, warum du nicht zufrieden bis? Hast du das Gespräch mit den Erzieherinnen gesucht und deine Unzufriedenheit mitgeteilt? Haben sie dann was geändert? Wenn es sehr tiefgreifende Gründe sind und es keine Lösung über die Erzieherinneng gibt, würde ich mich ans Jugendamt wenden und den Wechsel in eine andere Einrichtung damit evt. vorantreiben oder darüber eine Lösung der Probleme finden...

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Re: Kein Recht den Kindergarten auszusuchen ohne doppelten Beitrag!

Antwort von Minalein am 20.08.2010, 14:50 Uhr

Hallo,

also beim Jugendamt habe ich schon angerufen und mich beschwert. Nun habe ich ein Formular bekommen das ich dem Bürgermeister geben muss und nächste Woche bekomme ich Bescheid ob ein Wechsel klappt.

Mein Kind geht mal mehr mal weniger gerne in diesen Kindergarten. Probleme wurden dort auch angesprochen aber das scheint die Erzieher nicht zu Interessieren. Mit dem Bürgermeister hatte ich auch schon ein nettes Gespräch. Wenn das Problem mit der Kostenübernahme der einzelnen Träger nicht wäre hätte ich von Anfang an meine Maus woanders hin getan, aber den doppelten Beitrag kann ich nicht bezahlen.
Falls das nicht klappt sind wir auch am überlegen in einem Ort mit gutem Kindergarten um zuziehen um dieses Problem zu lösen. Ist zwar doof aber für meine Maus mache ich alles.

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