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Geschrieben von Fuchsina am 23.10.2013, 22:49 Uhr

FalschG

Ganz falsch: Es ist GERADE Sinn und Zweck des Rechtsanspruches, dass sich die Gemeinden NICHT ausreden können mit "es gibt kein Platz"

Sie MÜSSEN genügend Plätze zur Verfügung stellen. Tun sie dies nicht, kann man sie auf Schadenersatz verklagen (wenn z.B. eine deutlich teuere private Betreuung in Anspruch genommen werden oder man den Arbeitseintritt verschoben musste).

Ich finde es wirklich wichtig dass alle diesen Punkt verstehen und den Rechtsanspruch den Gemeinden SOFORT um den Ohren hauen, wenn diese nicht genügend Plätze zur Verfügung stellen. Denn nur durch diesen Druck kann man erreichen, dass sich mal endlich wirklich in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf tut.

 
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