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Geschrieben von Laufente123 am 27.12.2021, 0:13 Uhr

Selbstbehalt /Eigenanteil bei schwerbehindertem erw. erwerbsunfähigem Rentner

hallo allerseits

weiß das zufällig jemand ob der Selbstbehalt an der (Erwerbsunfähigkeits)rente für Grad 100 schwerbehindert (mit einigen Merkzeichen) höher ist als bei Menschen ohne Behinderung? Eigentlich benötigt ein Mensch mit Behinderung mehr Geld aufgrund von Zuzahlungen zur KV Leistungen, ein paar teurere Geräte zwecks Handhabung, eine Haushaltshilfe, ....

Im Internet habe ich aber nichts gefunden.
Aber das kann doch nicht sein, dass der Selbstbehalt gleich ist wie bei Menschen ohne Behinderung!?

Muss ich wissen für eine Freundin.

Danke
Laufente

 
7 Antworten:

Re: Selbstbehalt /Eigenanteil bei schwerbehindertem erw. erwerbsunfähigem Rentner

Antwort von wolfsfrau am 27.12.2021, 5:35 Uhr

Lebt er Zuhause oder in einem Pflegeheim?
Hat er Merkzeichen in seinem SBA?

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was bedeutet denn Selbstbehalt

Antwort von Ellert am 27.12.2021, 10:25 Uhr

Teure Geräte sollten normal als Hilfsmittel bei der Krankenkasse gehen
Haushaltshilfe ist ja eher dann übers Pflegegeld oder ?
Wir müssen zB jede Reparatur am Rolli mit 100.- Selbstbehalt bezahlen
Medis auch mit den üblichen Anteilen nd unser Kind verdient ja nichts -
aber das meinst Du damit sicher nicht oder ?

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Re: Selbstbehalt /Eigenanteil bei schwerbehindertem erw. erwerbsunfähigem Rentner

Antwort von wolfsfrau am 27.12.2021, 12:46 Uhr

Jetzt nochmal mit etwas mehr Zeit.
Es gibt grundsätzlich keinen Selbstbehalt bei EU-Renten. Sie werden bis auf z.B. Haftpflichtversicherung komplett angerechnet.

Es gibt allerdings Mehrbedarfe. Zum Beispiel für bestimmte Krankheiten wg. Ernährung oder wg. Alter oder z.B. mit dem Merkzeichen "G".

Für Zuzahlungen bei Medikamenten kann man sich bei der KK befreien lassen (ich bin mir aber nicht sicher, ob komplett, ich kenne aber einige, die eine Pauschale von knapp unter 60€ bezahlen für ein Jahr).
Haushaltshilfe läuft auch über die Pflegekasse und eben auch Hilfsmittel.

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mehr infos.. hilft Euch das?

Antwort von Laufente123 am 27.12.2021, 22:17 Uhr

Merkzeichen sind G, aG, B, H

Person a) EU Rente, BUZ + "Gehalt" von 170€ aus Förderstelle. Wohnt in betreutem Wohnen. Pflegegrad 2.
Person b) ist gesund, will die Scheidung und arbeitet wenig (bzw. nicht regelgerecht), könnte Vollzeit arbeiten, wenn der Wille da wäre und wohnt kostenlos in geerbter Wohnung.


Hat jemand gute Links?

Danke
Laufente

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Bei sowas würde ich wirklich rechtliche Beratung holen

Antwort von Ellert am 28.12.2021, 8:50 Uhr

wenn b) die Scheidung will,
ist doch dann eh sicher ein Anwalt im Boot.
a) wird ja eher nicht von seinem eigenen Einkommen überleben können, meine Schwiemu war im betreuten Wohnen, das war teuer

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Re: mehr infos.. hilft Euch das?

Antwort von wolfsfrau am 28.12.2021, 9:36 Uhr

Zum Selbstbehalt hatte ich ja unten nochmal mehr geschrieben.
Mit den Merkzeichen gibt es dann einen Mehrbedarf, aber wie gesagt, die Rente wird in voller Höhe als Einkommen angerechnet.

Da ja in dem Fall noch andere Dinge eine Rolle spielen, würde ich auch eine gute Beratungsstelle vorschlagen.
Bei uns sind die Menschen gut aufgehoben beim SoVD.

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Danke!

Antwort von Laufente123 am 28.12.2021, 22:23 Uhr

Rechtsanwalt für Person a mit Schwerbehinderung ist bestellt, aber tut sich gerade etwas schwer Person a und mich (die Kommunikationsvermittlerin/Freundin) ausreichend zu beraten. Ich rätsele noch, woran das liegt (ich hoffe nur die Feiertage sind der Grund und nicht fehlendes Engagement/Wissen).

ABER Danke Euch allen!

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