Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von sisiro am 07.04.2009, 19:48 Uhr

Kurantrag abgelehnt - was muss in den Widerspruch?

Ich habe bisher Mutter-Kind-Kuren durchgeführt. Im ersten Anlauf bekomme ich meist auch eine Absage. Das ist, um einen mürbe zu machen. Im zweiten Anlauf würde ich noch eine erneute Bescheinigung des Arztes beifügen und eine S e h r ausführliche, persönliche Begründung mitsenden. Ich habe da immer alle persönlichen Gründe nochmals dargestellt und auf den Ernst der Lage nochmals verwiesen.

Meistens klappt es dann. Die Krankenkassen sparen jährlich unwahrscheinlich viel Geld ein, indem sie die Kuranträge im ersten Wege ablehnen. Nur etwas 30% legen Widerspruch ein. Insofern macht die Kasse einen Riesengewinn. Deshalb solltest Du SOFORT Widerspruch einlegen!

Alles Liebe und lass Dich nicht abwimmeln.

Sisiro

 
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