von Vanessa1704 am 24.05.2014, 21:25 Uhr |
haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung
Der Hort ist dazu meiner Meinung nach nicht dazu berechtigt. Natürlich besteht eine Aufsichtspflicht, die aber nicht dazu verpflichtet, Kinder dauernd im Blick zu haben, was erstens nicht möglich ist und päd. Unsinn wäre.
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- haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Cat-6/12 24.05.14, 21:06
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Vanessa1704 24.05.14, 21:25
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - sausewind73 25.05.14, 14:49
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Ev71 25.05.14, 16:48
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - mf4 25.05.14, 18:50
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - Vanessa1704 25.05.14, 19:09
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - IngeA 25.05.14, 19:12
- Re: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung - anouschka78 25.05.14, 21:47
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