Thema:
haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung
Hallo,
habe schon öfters berichtet, aber diesmal ist alles anders.
Patrice jetzt schon 8 Jahre hat seit seiner Geburt eine schwere Hüftdysplasie mit Hüftkopfaufbaustörung. Trotzt allem hat er sich gut entwickelt und wurde vor 2 Jahren eingeschult. Er hinkt etwas, ansonsten wars das an äußerlichen Problemen. Jetzt will der Hort auf einmal, das ich einen Haftungsausschuß unterschreibe, falls mal was passiert. Ich weigere mich. Habe mich mit den Ärzten, der Amtsärztin der Gestzlichen Unfallversicherung und der der verantwortlichen Beamtin im Landrastamt informiert und alle bestätigten, ich müsse das nicht unterschreiben. Bei einem Unfall wird sowieso geprüft wie der Unfall entstanden ist. Der Hort läßt nicht locker und will nun wieder mal ein Gespräch mit mir und Patrice. Kennt hier jemand die rechtliche Seite der Geschichte.
Ich bin so sauer auf die, es ist ein "offener Hort" und sie können nicht immer alle Kinder im Blick habe, ich bin aber der Meinung eine Aufsichtspflicht besteht doch trotzdem und wenn wir Unfälle beim Spielen vermeiden wollen, müssen wir die Kinder in Watte packen.
von
Cat-6/12
am 24.05.2014, 21:06
Der Hort ist dazu meiner Meinung nach nicht dazu berechtigt. Natürlich besteht eine Aufsichtspflicht, die aber nicht dazu verpflichtet, Kinder dauernd im Blick zu haben, was erstens nicht möglich ist und päd. Unsinn wäre.
von
Vanessa1704
am 24.05.2014, 21:25
würde es nicht unterschreiben
von
sausewind73
am 25.05.2014, 14:49
Was soll denn sowas?
Ein "Haftungsausschluß" wegen einer (leichten) Behinderung?
Sehr fraglich, ob das rechtens ist. Gleichstellungsgesetz?!
Würde ich erst mal auf keinen Fall unterschreiben! Ev.
von
Ev71
am 25.05.2014, 16:48
Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass man neben zig Kindern immer ein Auge auf eines haben kann, welches das brauchen würde.
Hier läuft es so, dass einige draußen sind auf dem Schulhof mit Spielplatz verteilt und einige verteilt in verschiedenen Zimmer spielen usw.
Die Betreuung müsste immer dein Kind im Auge haben und... die anderen bleiben dann auf der Strecke.
Wenn ein Kind besondere Betreuung und Obhut braucht dann braucht es auch eine Person extra.
von
mf4
am 25.05.2014, 18:50
Sie braucht aber doch keine extra Betreuung, oder wie war es bisher?
von
Vanessa1704
am 25.05.2014, 19:09
Hallo,
nein, natürlich können sie nicht immer ein Auge auf ein Kind haben. Darum geht es, glaube ich, der TS aber gar nicht.
Die Erzieherinnen haben die Aufsicht und die Verantwortung, dem Alter der Kinder angepasst. Das heißt natürlich, dass die Kinder eben nicht immer beaufsichtigt sind, ist ja keine Kinderkrippe sondern ein Hort.
Aber warum sollte die TS einen Hauftungsausschluss unterschreiben, nur weil ihr Kind leicht hinkt? Ich gebe doch den Erzieherinnen keinen Freibrief! Warum sollte die Einrichtung, bzw. die Versicherung, nicht haften, nur weil das Kind ev. vom Kettergerüst fällt und sich den Arm bricht. Das hat doch nichts mit der Grunderkrankung zu tun.
LG Inge
von
IngeA
am 25.05.2014, 19:12
Für mich hört es sich ein bisschen nach Diskriminierung gegenüber "Behinderten" an. Hast du mal gefragt, ob die anderen Eltern das auch unterschreiben müssen. Ich verstehe dass die Kind keine besondere Handlung braucht ausser dass es etwas hinkt?
A.
von
anouschka78
am 25.05.2014, 21:47