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Geschrieben von maddia am 05.05.2014, 8:58 Uhr

Fahrtkosten von der Steuer absetzen

Hallo und guten Morgen,

ich hatte unter Nr. 67 in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen Fahrtkosten für die Fahrten zur Therapie meines Kindes mit der Pauschale in Höhe von 900 Euro angesetzt. Das Finanzamt erkennt diese nicht an mit der Begründung, dass die zumutbare Belastung bei 1089 Euro liege. Da frage ich mich, was der ganze Quatsch nun eigentlich soll. Wenn das zumutbar ist, wer kann dann überhaupt Fahrtkosten absetzen?! Doch eigentlich niemand.

Für eine kurze Erklärung wäre ich wirklich sehr dankbar, da das alles totales Neuland für mich ist.

Danke
Claudia

 
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