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Geschrieben von emmisya am 08.07.2017, 8:19 Uhr

Versetzung

Wenn die Noten einer Nichtversetzung entsprechen, wird auch ein Widerspruch nichts bringen. Warum auch? Es gab im Vorfeld Mahnungen. Meist schon im Halbjahreszeugnis, ansonsten in einem "blauen Brief" vor ein paar Wochen. Und es sollte natürlich entsprechende Gespräche gegeben haben. Die Noten der Arbeiten werden Anlass genug gewesen sein.....

Was versprichst du dir von einen stattgegebenen Widerspruch?

 
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