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Geschrieben von sechsfachmama am 19.04.2011, 22:59 Uhr

so ist der Gesetzestext

also der text ist direkt aus dem sächsischen bildungsgesetz, ich habe ihn mir angefordert vom ministerium.

es geht in diesem allg. um das thema sexualkunde, nicht nur um 4. klasse

mir ist das thema absolut nicht peinlich (wie ich schon mehrfach schrieb), meine kinder sind schon lange aufgeklärt, wissen wie das mit der regel funktioniert, warum weshalb usw. bücher sind ausreichend vorhanden und werden immer wieder mit interesse gelesen.
fragen werden beantwortet.

was ich damit bezwecke. nun, ich bin schulelternsprecher und habe somit die interessen der eltern zu vertreten.
und wenn in dem gesetz verankert ist, wie bei diesem sensiblen thema genau zu verfahren ist, dann ist mir unbegreiflich, warum sich da fast keiner von den lehrern dran hält.
und im interesse der ausführlichen information an die eltern muss ich sagen, nur eine kurze ankündigung, dass das thema behandelt wird, genügt mir nicht und so ist dieser paragraph auch nicht zu verstehen.

einfach zu sagen: naja, von den eltern an unserer schule betrifft das ja sowieso niemanden, also brauchen wir das denen auch gar nicht zu sagen, dass sie die möglichkeit hätten, sich gegen den unterricht zu entscheiden - das finde ich nicht in ordnung.
auch wenn sehr wahrscheinlich keiner sein kind rausnehmen würde, muss den eltern diese möglichkeit aufgezeigt werden.

 
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