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Geschrieben von Schreckschraube am 24.09.2010, 9:02 Uhr

Klassenarbeiten werden einbehalten

Rechtlich ist es hier (Hessen) so:

Die Arbeiten müssen zum Unterschreiben mit nach Hause genommen werden, danach allerdings zurück in die Schule.
Am Schuljahresende müssen sie an die Schüler zurückgegeben werden.

Das wichtigste Argument für dich ist meiner Ansicht nach, dass du doch wissen musst, welche Aufgaben dein Kind falsch gemacht hat. Sonst kannst du doch nicht gezielt mit ihm üben! Die Punktzahl gibt doch keinen Aufschluss über die Art der Fehler.

Ich würde die Lehrerin ansprechen.

LG Dany

 
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