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Geschrieben von mama von joshua am tab am 14.05.2014, 16:50 Uhr

Danke

Du kannst dir auch gerne ein Zweitmeinung einholen.

Bei meinem Sohn hatte der erste KFO bei dem wir in Behandlung waren gemeint, er habe die KIG-Einstufung 2, also keine Kassenleistung.. War jetzt nicht schlimm da wir eh ne Zusatzversicherung hatten, die uebernommen haette. Mir kam das aber komisch vor, dass man uns erklaerte wir muessen warten bis die bleibenden Zaehne da sind, er bekam lediglich eine Spange die ihn am zu fest aufbeissen gehindert hat, damit er die Gesichtsmuskulatur nicht verspannt.Ausserdem hatte er auch Probleme beim Kauen, auch das sah sie nicht als so schlimm an und meinte er waere einfach nur kaufaul.

Beim zweiten KFO wurde der Kiefer vermessen, eine Funktionsdiagnostik gemacht und siehe da: mein Sohn schiebt den Unterkiefer schon automatisch nach vorne, deshalb die Verspannungen ueberall, ist er da wo er hingehoert hat er einen Abstand von 12 mm und faellt somit in KIG 5. Somit wird die Behandlung von der Kasse komplett uebernommen. Nach der Behandlung wird mein kaufauler Sohn richtig kauen koennen, denn da passen dann die Zaehne wieder aufeinander.

Wenn du dir also unsicher bist, investiere etwas Zeit in eine Zweitmeinung. Hoer auf dein Bauchgefuehl.

 
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