Geschrieben von Hexhex am 15.12.2018, 10:25 Uhr |
Nein, weil nicht baulich bedingt, sondern...
Nein, normalerweise wird das nicht bezahlt. Weil es natürlich leider doch ein selbst verursachtes Feuchtigkeits-Problem ist. Wir hatten das Thema auch mal. Es wird erwartet, dass man bei jedem Duschen so lüftet, dass alles zügig wieder trocknen kann. Und dass man ggf. mit einem Küchenhandtuch oder anderen Lappen nachwischt und abtrocknet.
Schimmel dieser Art - also nicht baulich bedingt durch feuchte Wände - gilt als hausgemacht. Man hat da rechtlich kaum Chancen.
LG
- Schimmelfuge - zahlt Vermieter? - HailieLila 14.12.18, 9:00
- Re: Schimmelfuge - zahlt Vermieter? - Nina411 14.12.18, 13:26
- Nein, weil nicht baulich bedingt, sondern... - Hexhex 15.12.18, 10:25
- Re: Schimmelfuge - zahlt Vermieter? - golfer 15.12.18, 14:12
- Re: Schimmelfuge - zahlt Vermieter? - mama von joshua am tab 16.12.18, 20:52
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