Mein Haushalt

Mein Haushalt

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hexhex am 15.12.2018, 10:25 Uhr

Nein, weil nicht baulich bedingt, sondern...

Nein, normalerweise wird das nicht bezahlt. Weil es natürlich leider doch ein selbst verursachtes Feuchtigkeits-Problem ist. Wir hatten das Thema auch mal. Es wird erwartet, dass man bei jedem Duschen so lüftet, dass alles zügig wieder trocknen kann. Und dass man ggf. mit einem Küchenhandtuch oder anderen Lappen nachwischt und abtrocknet.

Schimmel dieser Art - also nicht baulich bedingt durch feuchte Wände - gilt als hausgemacht. Man hat da rechtlich kaum Chancen.

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
ie letzten 10 Beiträge im Forum Mein Haushalt
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.