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Geschrieben von Augustbaby2012 am 19.06.2012, 11:11 Uhr

Was macht eine Familienhelferin vom Jugendamt?

Hat da jmd. Erfahrungen mit? Wir haben eine beantragt, weil uns das so empfohlen wurde, aber was macht die denn alles???

 
8 Antworten:

Re: Was macht eine Familienhelferin vom Jugendamt?

Antwort von PatriciaKelly am 19.06.2012, 11:12 Uhr

alles...
kommt drauf an warum ihr die haben wollt

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Re: Was macht eine Familienhelferin vom Jugendamt?

Antwort von PatriciaKelly am 19.06.2012, 11:13 Uhr

schreib mir am besten ne pn ich bin gleich paar std weg

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Re: Was macht eine Familienhelferin vom Jugendamt?

Antwort von Mama-mit-Herz am 19.06.2012, 11:13 Uhr

Unterschiedlich, kommt drauf an warum sie denn bei euch ist, und das wird dann "abarbeitet" .
es wird halt gesprochen, bisschen von sich und die kinder erzählt und joa...das kommt dann alles von allein..

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Re: Was macht eine Familienhelferin vom Jugendamt?

Antwort von taram am 19.06.2012, 11:17 Uhr

Warum würde euch denn geraten eine FH in Anspruch zu nehmen? Hierbei versucht sie euch zu unterstützen. Wobei sie nicht eure Probleme lösen wird, sie soll euch Denkanstöße geben, wie man es vielleicht besser machen könnte. Man nennt das auch Hilfe zur Selbsthilfe - sie wird euch nicht alles auf einem Tablett servieren, und um Hilfe anzunehmen, sollte man in der Lage sein selbst zu reflektieren, was man vielleicht falsch macht.

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Ich hab mal was kopiert...

Antwort von Mandy4 am 19.06.2012, 11:17 Uhr

Welche Aufgaben die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) umfasst, scheint - angesichts der vielfältigen Erscheinungsweisen im Alltag - offenbar nicht immer klar zu sein. Deshalb gebe ich an dieser Stelle einen Überblick in kurzer, stichwortartiger Form zu den gesetzlichen Handlungsgrundlagen der SPFH:

1. Die Tätigkeit der sozialpädagogischen Familienhilfe umfasst:


- pädagogische und alltagspraktische Hilfen

- Notwendige Voraussetzung – Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit und besondere Beziehung Familienhelfer/in und Familie


2. Zielsetzung der Familienhilfe:

Durch die Betreuung und Begleitung der Familienhilfe soll die Familie die Fähigkeit zur Problemlösung und Alltagsbewältigung gewinnen oder wiedergewinnen.


3. Aspekte der Familienhilfe:

- Erzieherische Situation

- Beziehung Eltern – Kinder

- Beziehung zwischen Elternteilen

- Materielle Situation der Familie (auch Wohnsituation)

- Verhältnis von Familie und sozialem Umfeld


4. Familienhilfe ist kein therapeutisches Angebot!

SPFH ist kein therapeutisches Angebot, sondern ein Angebot der konkreten, praktischen Lebenshilfe (Münder, 2006, Frankfurter Kommentar KJHG, Seite 426, Rdnr. 5)

Es ist eine bestimmte Einzelperson für die Betreuung der Familie zuständig

Familienhilfe versucht die Isolation der Familien aufzubrechen.


Zu den teilweise „therapeutischen Arbeitsansätzen“ in den SPFH kommentiert Münder (Münder, 2006, Frankfurter Kommentar KJHG, Seite 427, Rdnr. 7)

„Hierbei ist zu beachten, dass die sozialpädagogische Arbeit in den Familien nicht den Standards und Rahmenbedingungen therapeutischer Intervention entspricht.“


5. Kritische Aspekte der Familienhilfe

Unter 3. „Kritische Aspekte“ ((Münder, 2006, Frankfurter Kommentar KJHG, Seite 427, Rdnr. 6) werden Überlegungen zu entstehenden Problematiken bei der Einrichtung von SPFH diskutiert, denn die Einrichtung einer SPFH bedeutet.

a) einen starken Einbruch in den familiären Intimbereich

b) die SPFH kommt oft unter Druck von außen zustande

c) SPFH arbeitet in einem emotionalen Spannungsfeld. Es müssen Parteilichkeiten, Ambivalenzen und Ablehnungen bewältigt werden

d) die SPFH kann das eigene Problemlösungspotential weiter schwächen


6. Merkmale des Handelns durch die SPFH:

- beratende Gespräche

- modellhaftes Handeln

- praktische Hilfe


7. Aufgaben der SPFH (siehe Münder 2006, Frankfurter Kommentar KJHG, Seite 427, Rdnr.8,9)


- Erziehungsberatung

- Partnerberatung

- Einzelberatung

- Hausaufgabenbetreuung

- Anleitung bei der Arbeit im Haushalt

- Unterstützung bei der materiellen Lebenssicherung

- Unternehmungen (Aktivitäten) mit Eltern und Kindern

- Inanspruchnahme ergänzernder Institutionen (Tagesbetreuung, Schuldnerhilfe etc.)


8. Für die generelle Zielsetzung der Familienhilfe gilt gem. § 31 KJHG:

„Im Verhältnis zum Fremdunterbringungsbereich wird verstärkt eine präventive Orientierung angestrebt, d.h. ein Beginn von Familienhilfe schon dann, wenn Problemlagen noch nicht so verfestigt sind und an Veränderungsmotivationen und Veränderungschancen bei den Familien angesetzt werden kann.“ (Münder, 2006, Frankfurter Kommentar KJHG, Seite 429, Rdnr. 16)

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Danke für eure Antworten

Antwort von Augustbaby2012 am 19.06.2012, 11:29 Uhr

meine psychisch kranke Tochter braucht einfach eine besondere Erziehung und damit bin ich ein bisschen überfordert! Ausserdem kommt im August noch ein Baby, daher wurde uns die Hilfe empfohlen! Aber jetzt hab ich wenigstens ne Idee! Dankeschön!

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Re: Danke für eure Antworten

Antwort von Osterhase246 am 19.06.2012, 11:36 Uhr

darf ich fragen was "psychisch krank" bedeutet?

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hast PN Osterhase!!! ot

Antwort von Augustbaby2012 am 19.06.2012, 11:41 Uhr

Y

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