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Geschrieben von Danyshope am 10.02.2018, 14:41 Uhr

Schuh-Umtausch

FALSCH!!!!

Du verwechselst Umtausch und Gewährleistung!!!!!
Also bitte noch einmal ganz genau Nachhilfe in dem Bereich nehmen.

1. Umtausch
Der Kunde kauft was, will es aber dann wieder zurückgeben wegen Nichtgefallen oder falscher Größe - in dem falle kann der Ladenbesitzer aus Kulanz dem Umtauch zustimmen. Muss es aber nicht. Und in einem solchen Fall kann der Ladenbesitzer auch sagen, klar nehme ich das wieder zurück, Geld bekommen sie keines sondern eben nur einen Gutschein. Das wäre in dem falle rechtens. Davon ab kann der Ladenbesitzer auch von Anfang an ausschließen, das Angebote oder verbilligte Produkte vom Umtausch ausgeschlossen sind.


2. Gewährleistung
Da hat der Ladenbesitzer eben gar keine Wahl. Und er kommt auch nicht drum herum. Ist ein Produkt defekt bzw hält nicht das was es versprochen hat (falsche Farbe, nicht so schnell, höhere Spritverbrauch) usw muss der Kunde das nicht hinnehmen. Gewährleistung kann ein laden auch nicht ausschließen, sie beträgt immer 2 Jahre - auch bei Tieren im übrigen!. Dabei sagt der Gesetzgeber, tritt ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf, muss der Verkäufer nachweisen das dieser bei Kauf nicht bestand, nach den 6 Monaten dagegen muss der Käufer beweisen das der Defekt schon beim Kauf bestand. Dabei kann man dem Verkäufer durchaus erst Nachbesserung zugestehen und muss es auch, aber nicht beliebig oft, nicht auf Kosten des Kunden (dem dürfen gar keine Kosten dafür entstehen) und der Verkäufer haftet !!! für mögliche Folgen aus dem Defekt. Wenn zB wegen eines defekten elektrischen Gerätes es zum Brand kommt, muss der Verkäufer auch dafür aufkommen. Sollte eine Nachbesserung ohne Erfolg bleiben, hat der Kunde Anspruch auf Auszahlung der Kaufsumme, mit einem Gutschein muss er sich da nicht zufrieden geben. Ach ja, im Falle der Gewährleistung ist zudem der KÄUFER der erste Ansprechpartner, nicht der Hersteller.

Ach ja, für die Gewähleistung muss man auch nicht den Beleg aufbewahren, man muss lediglich nachweisen das man das Teil dort vor Ort bei diesem Laden gekauft hat. Das geht auch per zeugen oder Kontoabrechnung wenn per EC oder Kreditkarte gezahlt wurde.


3. Garantie - der vollständigerhalber
Das ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers die er beliebig lange anbieten kann. Im Falle der Garantie ist er auch der erste Ansprechpartner.

 
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